Kontrolle endet in der Justizvollzugsanstalt
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth
Eine Verkehrskontrolle am zweiten Weihnachtsfeiertag in Waldsassen endete für einen 37-jährigen Drogenschmuggler aus dem Gemeindebereich Warmensteinach jetzt in einer Justizvollzugsanstalt. Auch sein 22-jähriger Kompagnon aus dem Fichtelgebirge muss sich wegen Besitz von Betäubungsmitteln und einer Drogenfahrt verantworten.
Beamte der Polizei in Waldassen überprüften am zweiten Weihnachtsfeiertag gegen Mitternacht einen Audi aus dem Landkreis Bayreuth. Beim 22-jährigen Fahrer kam sofort der Verdacht des Drogenkonsums auf. Ein positiver Drogentest bestätigte die Eindrücke, so dass eine Blutentnahme erforderlich war. Weitaus intensiver mussten sich die Kollegen mit dem 37-jährigen Beifahrer beschäftigen. Bei einer Durchsuchung vor Ort fanden die Beamten in seiner Hosentasche zunächst eine geringe Menge Rauschgift. Unter dem Eindruck der Kontrolle gab der Mann an, zu Hause noch eine größere Menge Drogen gebunkert zu haben. Mit Unterstützung der Polizeiinspektion Bayreuth-Land durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei Bayreuth die Wohnung des 37-Jährigen. In einem Tresor entdeckten die Kollegen knapp 25 Gramm Crystal Speed und stellten es sicher. In seiner Vernehmung gab der Mann an, das Rauschgift Mitte Dezember in der Tschechei erworben und über die Grenze geschmuggelt zu haben. Die weiteren Ermittlungen hat die Kriminalpolizei in Bayreuth übernommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erging gegen den Beschuldigten am späten Dienstagnachmittag Haftbefehl wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und weiterer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da der Beschuldigte bereits eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verbüßt hat, lagen die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft zweifelsfrei vor. Der Beschuldigte befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt. Sein Begleiter wurde nach Abschluß der strafprozessualen Maßnahmen entlassen.
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