Keine Knaller auf der Ehrenbürg – Silvester-Feuerwerk im Naturschutzgebiet verboten

Die Gemeinden Kirchehrenbach und Wiesenthau-Schlaifhausen sowie die Naturschutzbehörden bitten an Silvester um Rücksichtsnahme auf das Naturschutzgebiet

Den Jahreswechsel auf dem Walberla zu begehen ist sicher eine schöne Sache, wenn einem das Wetter mit Nebel und vielleicht Regen oder Schnee keinen Strich durch die Rechnung macht. Wer heuer jedoch vor hat, Silvester auf der Ehrenbürg zu verbringen, der sollte daran denken, dass das Zünden von Knall- und Feuerwerkskörpern laut Verordnung im ganzen Naturschutzgebiet, also sowohl auf dem Walberla als auch auf dem Rodenstein, verboten ist.

Die anliegenden Gemeinden Kirchehrenbach, Wiesenthau-Schlaifhausen und Leutenbach, die Naturschutzbehörden an der Regierung von Oberfranken und am Landratsamt sowie die Naturschutzwacht und der Schutzgebietsbetreuer beim Landschaftspflegeverband bitten dringend um Beachtung dieses Verbotes.

Die Verhaltensregeln haben dabei durchaus ihren Sinn. Nicht alle Tiere, wie manche vielleicht glauben, befinden sich im Winterschlaf und lassen sich durch ein paar Knaller oder Raketen ohnehin nicht stören. Der Uhu zum Beispiel, unsere größte einheimische Eule, nur noch mit wenigen Brutpaaren in der Fränkischen Schweiz vorhanden, befindet sich um die Jahreswende in der Vorbalz und kann bei Störung durchaus empfindlich reagieren.

Es wird deshalb darum gebeten, sich beim Feiern umweltbewusst zu verhalten und pfleglich mit dem heimatlichen Juwel, der Ehrenbürg, umzugehen.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Silvesterplanungen weiterhin, dass die Zufahrt zum oberen Parkplatz von Schlaifhausen an Silvester gesperrt sein wird. Die Ehrenbürg muss an Silvester also komplett zu Fuß erklommen werden.