Aussteigen lohnt sich – Kronzeuge erhielt Bewährung

Symbolbild Polizei

Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth

Mehrere Jahre hartnäckige Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft Bayreuth brachten mit Hilfe der mutigen Aufklärungshilfe eines 24-jährigen Aussteigers etliche Personen wegen professionellen Rauschgifthandels hinter Schloss und Riegel. Der ehemalige Konsument und Zwischenhändler aus Bayreuth kam Dank seiner aktiven Mitarbeit und der damit verbundenen Sonderregelung nach § 31 des Betäubungsmittelgesetzes mit einer Bewährungsstrafe davon.

Lukrativer Absatz von 15 Kilogramm Rauschgift

Im Frühjahr 2009 hatten sich für die Staatsanwaltschaft Bayreuth und Experten der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben (KPI/Z) des Polizeipräsidiums Oberfranken Verdachtsmomente ergeben, dass eine Gruppe Russlanddeutscher aus dem Bayreuther Stadtteil St. Georgen einen schwunghaften Handel mit Cannabisprodukten betreibt.

Entscheidende Einblicke in die Abläufe dieser kriminellen Machenschaften erhielten die spezialisierten Kriminalbeamten durch den 24-jährigen Aussteiger, der vor seiner Abkehr als Bindeglied zwischen der örtlichen Drogenszene und einer überregionalen Tätergruppierung fungierte. Der einstige Cannabis-Konsument hatte selbst eine maßgebliche Rolle als Zwischenhändler inne und war nachweislich in den Absatz von 15 Kilogramm Haschisch verwickelt.

Einsicht und Wende zur Legalität

Als er deswegen von den Beamten im Frühjahr 2009 festgenommen wurde, entschloss er sich, diese unheilvolle „Karriere“ hinter sich zu lassen und ab sofort mit den Kripo-Beamten, statt mit den Dealern zusammenzuarbeiten. Seine Insiderkenntnisse trugen maßgeblich dazu bei, dass der Nachweis über den Absatz von 15 Kilogramm Haschisch, 300 Gramm Heroin und 500 Gramm Amphetamin seit Januar 2005 geführt werden konnte. Das Rauschgift war von Mitgliedern der Tätergruppe größtenteils aus Siegburg in den Bayreuther Raum gebracht worden waren.

Richter erlässt 14 Haftbefehle

Der Tatverdacht reichte dem Ermittlungsrichter für den Erlass von insgesamt 14 Haftbefehlen aus. Allein sieben Festnahmen erfolgten im Zuge einer konzertierten Aktion im Oktober 2009 mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften. Ein weiterer Tatverdächtiger war nach dieser Aktion flüchtig, wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht und ging den Fahndern nach einem Aufenthalt im Ausland trotz falscher Personaldokumente im Sommer 2010 in Berlin ins Netz. In seiner Wohnung beherbergte der Flüchtige eine weitere mit Haftbefehl gesuchte Person.

Im Zuge der Maßnahmen konnten in Fürth, Bayreuth und Siegburg insgesamt rund 3,5 Kilogramm Cannabis und 100 Gramm Heroin sichergestellt und so dem Markt entzogen werden.

Etliche Jahre Haft

Insgesamt gerieten 37 Personen ins Visier der Ermittler, von denen zwischenzeitlich 23 zu mehrjährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden sind. Sechs Angeklagte erhielten eine Bewährungsstrafe, acht Verfahren sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

„Kronzeugenregelung“ für den Aussteiger

In seiner eigenen Hauptverhandlung erwies sich der 24-Jährige Aussteiger als glaubwürdiger Angeklagter, der mit seinen umfassenden Aussagen für weitere Geständnisse anderer Beteiligter gesorgt hatte.

Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, die für den „Kronzeugen“ die Voraussetzungen zur Milderung der Strafe im Sinne von § 31 des Betäubungsmittelgesetzes in allen erforderlichen Punkten als gegeben erachtete und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert hatte.

Der mutige Ausstieg des jungen Mannes hatte sich also wirklich gelohnt, sonst wäre seine Strafe wohl ganz anders ausgefallen und er hätte das Gerichtsgebäude nicht als freier Mann verlassen können.

Um aber die Ernsthaftigkeit seiner Entwicklung zurück in ein legales, drogenfreies Leben genau im Auge zu behalten, setzte die Strafkammer des Landgerichts Bayreuth die Bewährungszeit auf fünf Jahre herauf.