Landratsamt Bamberg: Neue Trinkwasserverordnung in Kraft

Am 1. November 2011 ist die geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat neue Pflichten für die Betreiber verschiedener Wasserversorgungsanlagen eingeführt. Erstmals müssen jetzt auch Trinkwassererwärmungsanlagen angezeigt und untersucht werden.

Der Bestand, die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Wiederinbetriebnahme, die Stilllegung, die bauliche oder betriebstechnische Änderung sowie der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts, sind unterschieden nach den verschiedenen Wasserversorgungsanlagen, dem Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt neuerdings auch für Trinkwasser-Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet. Als Großanlage gilt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Anlage mit einem zentralen Wasserwärmespeicher von mehr als 400 Liter oder einem Leitungsinhalt von mehr als 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Dabei wird die eventuelle Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt. Ein- und Zweifamilienhäuser fallen nicht unter diese Regelung.

Eine Untersuchungspflicht besteht für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung dann, wenn eine Vernebelung (z. B. beim Duschen) stattfinden kann. Untersucht werden muss der Parameter Legionella spec.

Auch Brauchwasseranlagen (kein Trinkwasser, z. B. Regenwassernutzungsanlagen) sind anzeigepflichtig, wenn diese zusätzlich zu Wasserversorgungsanlagen im Haushalt installiert sind.

Anzeige- und untersuchungspflichtig sind der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage.

Weitere Informationen sowie Meldeformulare sind auf der Homepage des Landratsamtes Bamberg www.landkreis-bamberg.de oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/index.htm#wasser_umwelt_hygiene zu finden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Bamberg, Fachbereich Gesundheitswesen unter der Tel.-Nr. 0951/85-651.