OB-Wahl 2012 in Bayreuth: Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

Neue Wahlvorschläge benötigen zusätzlich mindestens 340 Unterschriften von Wahlberechtigten

Am 11. März kommenden Jahres sind Bayreuths Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, den Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth zu wählen. Ab Freitag, 16. Dezember, sind Wahlvorschläge für den Urnengang möglich. Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich von mindestens 340 Wahlberechtigten durch Unterschrift in Listen, die bei der Stadt Bayreuth aufliegen, unterstützt werden.

Wahlberechtigte, die sich in die Unterstützungslisten eintragen wollen, können dies ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, 30. Januar 2012, 12 Uhr, mit Familiennamen, Vornamen und Anschrift tun. Die Eintragungsmöglichkeit besteht barrierefrei im Neuen Rathaus, 3. Stock, Zimmer 306, Luitpoldplatz 13, zu den allgemeinen Dienststunden des Einwohner- und Wahlamtes (Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, Mittwoch von 7.30 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr). Zusätzliche Öffnungszeiten gibt es Mittwoch, 25. Januar 2012, von 7.30 Uhr bis 20 Uhr, und am Samstag, 28. Januar 2012, von 10 bis 12 Uhr.

Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, den Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger/Unionsbürgerinnen ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.