OB-Wahl 2012 in Bayreuth: Ab heute können Wahlvorschläge eingereicht werden
Die Vorschläge müssen bis spätestens 19. Januar eingehen
Am 11. März kommenden Jahres sind Bayreuths Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, den Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth zu wählen. Ab heute, Freitag, 16. Dezember, sind Wahlvorschläge für den Urnengang möglich.
Die Vorschläge müssen spätestens Donnerstag, 19. Januar 2012, um 18 Uhr, dem Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich am Donnerstag, 19. Januar 2012 von 16 Uhr bis 18 Uhr) im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 3. Stock, Zimmer Nummer 305, übergeben werden. Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen. Diese dürfen nur von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.
Für das Amt des Oberbürgermeisters ist jede Person wählbar, die am Wahltag Deutsche im Sinn des Grundgesetzes ist, das 21. Lebensjahr vollendet hat, am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nicht aus sonstigen Gründen von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Zum Oberbürgermeister kann auch gewählt werden, wer seinen Aufenthalt nicht in der Stadt Bayreuth hat.
Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein, die am 30. Januar 2012 wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Die Unterschriften müssen auf dem Wahlvorschlag persönlich abgegeben werden.
Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich von mindestens 340 Wahlberechtigten durch Unterschrift in Listen, die bei der Stadt Bayreuth aufliegen, unterstützt werden. Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Stadtrat seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 12. Dezember 2011 vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf Prozent der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf Prozent der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
In die Unterstützungsliste dürfen sich die in einem Wahlvorschlag aufgeführten, sich bewerbenden Personen und Ersatzleute ebenso wenig eintragen wie Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben, oder Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben. Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume, die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintragungsscheinen an kranke und körperlich behinderte Personen werden von der Stadt Bayreuth gesondert bekannt gemacht.
Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis zum 19. Januar 2012, 18 Uhr, zulässig.
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