Von der Straße ins Gefängnis
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth
Mit der Festnahme endete für zwei Männer aus Sachsen-Anhalt eine Autofahrt nach Kulmbach in der Nacht zum Montag. Beamte der Stadtsteinacher Polizei fanden in ihrem Fahrzeug eine größerer Menge Marihuana auf.
Die Polizisten hatten das richtige Gespür, als sie die beiden 23 und 27 Jahre alten Männer kurz nach Mitternacht, in der Straße Bruckäckerlein in Thurnau überprüften. Bei der Durchsuchung ihres Autos fanden sie im Bereich der Rücksitze einen Beutel mit rund 100 Gramm Marihuana auf. Ausserdem hatten die Männer in der Mittelkonsole griffbereit eine Teleskop-Stahlrute, bei der es sich um eine verbotene Waffe nach dem Waffengesetz handelt.
Der 27-jährige Fahrer des Fahrzeugs stand außerdem noch unter dem Einfluß von Drogen.
Ermittlungen der zuständigen Kriminalpolizei Bayreuth ergaben, dass die Männer gerade auf dem Weg waren, das Rauschgift, das sie sich zuvor in Sachsen-Anhalt besorgt hatten, im Bereich Kulmbach gewinnbringend zu verkaufen.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des 27-jährigen in seiner Heimat, stellten Polizisten noch weitere rund 55 Gramm Marihuana sicher.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erging gegen die beiden Beschuldigten Haftbefehl wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Bei dem Beschuldgten, der die Teleskop-Stahlrute im Besitz hatte, erging der Haftbefehl in der Variante des bewaffneten Handeltreibens. Das Betäubungsmittelgesetz sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor, wenn ein Täter beim Betäubungsmittelhandel eine Schußwaffe oder Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt.
Beide Beschuldigten befinden sich in einer Justizvollzugsanstalt.
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