Universität Bayreuth und Staatsanwaltschaft Hof gehen im Fall zu Guttenberg jeweils von Vorsatz aus

Die Universität Bayreuth nimmt Stellung zu den jüngsten Medienberichten, die Staatsanwaltschaft Hof und die Universität Bayreuth kämen im Fall zu Guttenberg zu unterschiedlichen Ergebnissen

Zwischen der Einschätzung der Universitätskommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ und der Einschätzung der Staatsanwaltschaft Hof gibt es keine Widersprüche. Die Kommission der Universität Bayreuth hat feststellt, dass Herr Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg gegen wissenschaftliche Standards verstoßen und hierbei vorsätzlich getäuscht hat. Dies wird im Bericht der Kommission im Einzelnen dargelegt. Zum Vorsatz gehört auch der sogenannte bedingte Vorsatz („dolus eventualis“), also die Situation, dass jemand zumindest billigend in Kauf nimmt, gegen Normen zu verstoßen. Von „Täuschungsabsicht“ im Sinne eines Verhaltens, dem es nur und ausschließlich um das Täuschen geht, ist – entgegen anderslautender Meldungen – in dem Bericht der Universitätskommission nicht die Rede.

Die Staatsanwaltschaft Hof hat sich nicht mit den Verstößen gegen wissenschaftliche Standards befasst und daher auch nicht geprüft, ob Herr Freiherr zu Guttenberg diesbezüglich vorsätzlich getäuscht hat. Die Staatsanwaltschaft hat strafrechtsrelevante Verstöße gegen das Urhebergesetz geprüft und diese in 23 Fällen bejaht. Diese Verstöße können nach dem Gesetz nur vorsätzlich begangen werden. Sowohl die Universität als auch die Staatsanwaltschaft haben demnach für ihren Zuständigkeitsbereich jeweils ein vorsätzliches Handeln von Herrn Freiherr zu Guttenberg bejaht. Universität und Staatsanwaltschaft widersprechen sich also nicht, sondern stimmen insoweit sogar überein. Herr Freiherr zu Guttenberg bestreitet vorsätzlich getäuscht zu haben.

Der vollständige Bericht der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ ist auf der Homepage der Universität Bayreuth abrufbar.

http://www.uni-bayreuth.de/presse/Aktuelle-Infos/2011/091-089- guttenberg.pdf