Mitarbeiter sind bei Weihnachtsfeiern im Betrieb unfallversichert

Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband und Bayerische Landesunfallkasse informieren

Mitarbeiter, die bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier verunglücken, stehen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. GUVV / Bayer. LUK) hin.

„Wenn zum Beispiel ein Kollege beim Schmücken von der Leiter stürzt, steuert und finanziert die gesetzliche Unfallversicherung medizinisch notwendige Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen“, erläutert Bayer. GUVV / Bayer. LUK-Geschäftsführer Elmar Lederer.

Voraussetzung: offizielle Feier

Für den Schutz müssen allerdings zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:

–          Es muss sich um eine offizielle Weihnachtsfeier des Betriebes oder der Abteilung handeln.

–          Der Arbeitgeber oder die Unternehmensleitung müssen die Feier billigen, fördern und mitfeiern.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt nicht bei privaten Feiern, wenn sich zum Beispiel Kollegen abends privat zum Essen treffen oder die offizielle Weihnachtsfeier im privaten Rahmen verlängern. Nicht versichert sind teilnehmende Familienangehörige und Gäste, auch wenn sie offiziell eingeladen sind.

Alkoholgenuss gefährdet Versicherungsschutz

Alkohol kann den Versicherungsschutz gefährden. Lässt sich ein Unfall auf dem Heimweg auf Alkoholgenuss zurückführen, besteht kein Unfallversicherungsschutz mehr. Wer Alkohol getrunken hat, sollte deshalb auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi ausweichen. Ein guter Tipp für die Feier: Weihnachtstee statt Glühwein für die Autofahrer.

Der Bayer. GUVV und die Bayer. LUK sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Bayern mit Ausnahme der Landeshauptstadt München. Bei ihnen sind u. a. die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Bei versicherten Unfällen erhalten die Betroffenen alle notwendigen medizinischen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie gegebenenfalls auch eine Rente. Mehr Informationen unter www.bayerguvv.de.