Schweinestall Bräuningshof – Rechtsbehelfe der betroffenen Gemeinden sind ausreichend

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth wurde das Landratsamt Forchheim für den Freistaat Bayern verpflichtet, die Baugenehmigung für den Schweinestall zwischen Bräuningshof und Igelsdorf zu erteilen.

Der Freistaat Bayern, der vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof  von der Landesanwaltschaft Bayern vertreten wird, ist als Beklagter an einem Berufungsverfahren ohnehin beteiligt, auch wenn er selbst keinen eigenen Antrag auf Zulassung der Berufung stellt. Es ist völlig ausreichend, wenn die beteiligten Gemeinden, die Stadt Baiersdorf und die Gemeinde Langensendelbach, einen Zulassungsantrag gestellt haben.

Das Urteil betrifft vor allem die gemeindliche Bauleitplanung. Der Freistaat Bayern stellt deshalb keinen eigenen Zulassungsantrag. Das Landratsamt Forchheim hat seinen Standpunkt mit der Regierung von Oberfranken und der Obersten Baubehörde, sowie der Landesanwaltschaft Bayern abgestimmt.