Stellungnahme zu den Vorwürfen von Herrn zu Guttenberg gegen die Universität Bayreuth

In dem Buch „Vorerst gescheitert“ kritisiert Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg die Arbeit der Kommission “Selbstkontrolle in der Wissenschaft“, die die Verletzungen der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis bewertet hat. Die im Buch geäußerten Vorwürfe zu Guttenbergs weist die Universität Bayreuth mit aller Entschiedenheit als unbegründet zurück.

  1. Aufgabe der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth ist die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Es handelt sich um eine ständige Kommission, wie es sie in aller Regel an jeder deutschen Universität gibt. Der Kommission gehören Vertreter aus mehreren an der Universität Bayreuth vertretenen Wissenschaftsbereichen an. Zusätzlich zum Vorsitzenden der Kommission – dem Juristen Prof. Dr. Stephan Rixen – und drei weiteren Professoren aus dem Bereich der Naturwissenschaften und der Psychologie, wurden zur Beurteilung des wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Falle Herrn zu Guttenbergs zwei externe Berater hinzugezogen: der international renommierte Wissenschaftsphilosoph Professor Dr. Jürgen Mittelstraß, Universität Konstanz, sowie Professor Dr. Wolfgang Löwer, Universität Bonn, Richter am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen und Sprecher des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetzten Gremiums „Ombudsman für die Wissenschaft“, auch er Jurist und zudem ein ausgewiesener Experte des Wissenschaftsrechts. Ferner ist an der Kommissionsarbeit der Ombudsman „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth, der Jurist Prof. Dr. Diethelm Klippel als ständiger Gast beteiligt. Daher war gerade im Falle von Herrn zu Guttenberg ausgewiesene interne und externe Expertise in die Beurteilung des Fehlverhaltens eingebunden.
  2. Aufgabe der Kommission war es, das Fehlverhalten Herrn zu Guttenbergs aus wissenschaftsethischer Sicht zu bewerten. Die rechtliche Zuständigkeit der Kommission war auch nach Aberkennung des Doktortitels von Herrn zu Guttenberg gegeben. (Siehe auch: http://www.unibayreuth.de/presse/Aktuelle-Infos/2011/091-089-guttenberg.pdf) Die Kommission muss – und darf – ihrer internen Kontroll- und Beratungsaufgabe auch dann nachgehen, wenn ein anderes Gremium der Hochschule im Rahmen seiner Zuständigkeit bereits tätig geworden ist, beispielsweise die Promotionskommission einer Fakultät, die den Doktortitel einer Person, die dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt ist, zurückgenommen hat. Dies war insbesondere auch deshalb notwendig, da in der wissenschaftlichen Community eine erhebliche Irritation im Hinblick auf die Bewertung des Fehlverhaltens von Herrn zu Guttenberg bestand.
  3. Als universitätsinternes Kontroll- und Beratungsgremium, das wissenschaftlichen Maßstäben und deren Bewahrung an der Universität Bayreuth verpflichtet ist, nimmt die Kommission keine staatsanwaltlichen oder gerichtlichen Funktionen wahr. Die genuin straf- oder urheberrechtliche Bewertung etwaigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens obliegt den zuständigen Stellen, namentlich den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten.
  4. Die Veröffentlichung des vollständigen Berichts der Kommission war notwendig, um zum einen die wissenschaftsethische Bewertung des Fehlverhaltens von Herrn zu Guttenberg transparent und nachvollziehbar darzustellen und zum anderen Orientierungshilfen für die Beurteilung vergleichbaren wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu geben. Der Veröffentlichung des Berichts hat Herr zu Guttenberg ausdrücklich zugestimmt.
  5. Externe Einflussnahme auf die Arbeit der Kommission – wie im Buch unterstellt wird – hat es nicht gegeben. Insbesondere drohte auch zu keinem Zeitpunkt – anders als in dem Buch behauptet – der Verlust von Forschungsgeldern.

Pressestelle der Universität Bayreuth

Harald Scholl

E-mail: pressestelle@uni-bayreuth.de