Kontaktverbot missachtet und Polizisten angegriffen
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth
Ein 24-Jähriger sitzt seit Montag in Untersuchungshaft, weil er sich am Sonntagmorgen trotz Kontaktverbots seiner ehemaligen Lebensgefährtin wiederholt näherte und die zur Hilfe gerufenen Polizisten beleidigte und zu schlagen versuchte. Das Amtsgericht Bayreuth erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth Haftbefehl.
Wiederholtes aggressives Verhalten gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin führte dazu, dass es dem Bayreuther aufgrund einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz seit Ende September verboten ist, sich der Wohnung der 21-jährigen ohne ihrer Zustimmung in einem Umkreis von 50 Meter zu nähern und sie zu betreten.
Am Sonntagmorgen hielt er sich nicht an dieses Verbot und betrat gegen 4 Uhr das Wohnanwesen der Frau. Die herbeigerufenen Polizisten trafen ihn im Treppenhaus an, und erteilten ihm einen Platzverweis. Dieser Aufforderung kam er zunächst nach, startete aber gegen 9 Uhr den nächsten Versuch.
Um den Treiben ein Ende zu bereiten, entschlossen sich die Bayreuther Ordnungshüter dazu, den Wiederholungstäter in Gewahrsam zu nehmen. Dagegen setzte er sich zur wehr und versuchte nach den eingesetzten Beamten zu schlagen. Bei der Festnahme beleidigte er die Polizisten mehrmals und wehrte sich massiv. Um feststellen zu können, ob der Mann bei Ausführung seiner Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, ordnete die Staatsanwaltschaft Bayreuth eine Blutentnahme an.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erging am Montag gegen den 23-jährigen Tatverdächtigen Haftbefehl wegen Körperverletzung, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und Sachbeschädigung. Der Beschuldigte stand unter offener Bewährung und hatte schon eine Jugendstrafe wegen gleichartiger Delikte verbüßt.
Das Gewaltschutzgesetz hilft u.a. Frauen, sich vor ihren aggressiven Partnern zu schützen. Durch das Gericht kann neben anderen Maßnahmen ein soganntes Näherungs- oder Kontaktverbot erlassen werden. Verstößt der mit einem derartigen Verbot Belegte dagegen, ist dies eine Straftat.
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