Etikette beim Hundeauslauf
Da seit einigen Jahren im Landkreis Bamberg kein Tollwutfall zu verzeichnen war und Deutschland mittlerweile als tollwutfrei gilt, sind sämtliche, seinerzeit erlassenen Tollwutverordnungen mit entsprechenden Auflagen hinsichtlich des Führens von Hunden längst erloschen. Trotzdem gibt es grundlegende Regeln, deren Beachtung das Landratsamt Bamberg allen Hundebesitzern ans Herz legt:
Wildtiere sind anfällig für Störungen. Hundehalter müssen darauf Rücksicht nehmen: Sie sollten auf den Wegen bleiben, ihren Hund im Wald, entlang von Waldrändern, Feldrainen, Gebüschen und vor allem im Frühjahr und Frühsommer bei ungemähten Wiesen an die Leine nehmen. Diese Lebensräume sind Refugien vielfältiger Tierarten und dienen auch dem Schutz des Jungwildes.
Ein Hund, welcher der ihn ausführenden Person zuverlässig gehorcht und sich auf Wegen aufhält, stellt in der Regel keine Gefahr dar. Gehorcht er jedoch nicht zuverlässig, stöbert er Wild auf, hetzt oder wildert er gar, so verstößt der Halter des Tieres sowohl gegen das Beunruhigungsverbot des Bundesjagdgesetzes als auch gegen das Tierschutzgesetz. Letzteres legt dem Menschen ausdrücklich die Verantwortung für das Leben und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe auf. Deshalb darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Entsprechendes sollte übrigens den (lieben) Mitmenschen gegenüber gelten: Nicht jeder ist mit dem Verhalten von Hunden so vertraut, dass er beurteilen kann, ob die beliebte Aussage, „der macht nix, der will nur spielen“, wirklich zutrifft. Nicht nur Kindern jagt ein heranstürmendes, mit spitzen Zahnreihen bewehrtes, laut bellendes Tier einen gehörigen Schrecken ein. Also: Entweder bleibt der Hund bei Fuß, oder er muss an die Leine. Nur ein Hund, der seinen Jagdinstinkt auch bei Joggern und Radfahrern unterdrücken kann, darf frei herumlaufen.
Eine weitere vielfach unterschätzte Gefahr stellt der Hundekot dar. Die darin enthaltenen Organismen sind eine erhebliche Gefahr für Mensch und Tier, wobei vor allem der Fuchsbandwurm zu nennen ist. Schwerste Gesundheitsstörungen bis hin zu Todesfällen sind bekannt. Immer wieder kommt es vor, dass Kinder nach Kontakt mit Hundekot unter lebenslänglichen Gesundheitsstörungen leiden. Aber auch die Landwirte sind in erheblichem Maß durch Verkotung von Futterpflanzen betroffen: zum einen durch die persönliche Kontamination bei der Ernte, zum anderen durch die schlechte Futterqualität. Wenn das Vieh die Futteraufnahme nicht gänzlich verweigert, können im Hundkot enthaltene Parasiten zu ernsten Fruchtbarkeitsstörungen führen.
Durch eine regelmäßige Entwurmung des Hundes kann die Gefahr zwar verringert werden; aber die unappetitliche, ekelerregende Komponente für den Naturnutzer ist nach wie vor gegeben. Es sollte für jeden Hundebesitzer eine Selbstverständlichkeit sein, stets geeignete Materialien mit sich zu führen, um die Hinterlassenschaften seines Hundes unschädlich zu beseitigen. So wie es für den Tierhalter selbstverständlich ist, dass er seine Notdurft nicht überall, vor allem nicht auf fremden Grund verrichtet, so sollte dies auch für den Hund gelten.
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