MdB Kramme (SPD): "Organspende – Mehr Aufklärung notwendig"
Seit Frank Walter Steinmeiers Entscheidung, seiner Frau eine Niere zu spenden, ist die Frage der Organtransplantation verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt. „Und das ist auch gut so“, meint die SPD-Unterbezirksvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Anette Kramme, „denn rund 12.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan. Im Jahre 2010 konnten aber nur ca. 5.000 Organe transplantiert werden.“ Dabei sei die Spenderbereitschaft Umfragen zufolge sehr hoch. Trotzdem trügen aber nur rund 25 Prozent tatsächlich einen Organspenderausweis bei sich.
Mangelnde Aufklärung und Unsicherheit sieht MdB Kramme als Hauptgründe für die eklatante Lücke zwischen Spenderbereitschaft und Ausfüllen eines Organspenderausweises. Zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft 60plus hatte die Abgeordnete daher zu einer Informationsveranstaltung „Organspende – Entscheidung fürs Leben“ geladen und mit Prof. Dr. Harald Rupprecht vom Klinikum Bayreuth einen Experten gewinnen können, der den rund 60 Zuhörern präzise und gut verständlich alle Fragen rund um das Thema Organspende erläuterte. Wann kommt ein Mensch als Spender überhaupt in Betracht? Wie läuft eine Organspende ab? Welche Organe können transplantiert werden? Wann ist man hirntot? Der Aufklärungsbedarf war groß.
Der Bayreuther Mediziner kam bei seinem Vortrag nicht umhin, auch auf die anstehende Reform des Transplantationsgesetzes einzugehen. Rupprecht sprach sich deutlich für die sog. Erklärungslösung aus: „Jeder sollte sich einmal in seinem Leben mit dem Thema Organspende beschäftigen und sich entscheiden, will ich Organspender sein oder nicht.“ Die oft diskutierte Widerspruchslösung sei zwar aus Sicht der Patienten, die ein Spenderorgan benötigen, die beste Regelung, so Prof. Rupprecht. Denn im Allgemeinen liege die Spenderrate bei dieser Rechtslage am höchsten. Bestes Beispiel ist unser Nachbarland Österreich. „Allerdings besteht hier die Gefahr, dass jemand zum Spender wird, der dies gar nicht sein will. Denn bei der Widerspruchslösung ist jeder Organspender, es sei denn er hat dies zu Lebzeiten ausgeschlossen.“
Auf die Erklärungslösung läuft es in Deutschland wohl auch hinaus. Das zumindest sei laut MdB Kramme der aktuelle Sachstand der Verhandlungen der Fraktionen.
Nachholbedarf sieht Prof. Rupprecht auch bei den strukturellen Rahmenbedingungen der Kliniken bei Organspenden. So sprach er sich dafür aus, dass in größeren Kliniken bundesweit Transplantationsbeauftragte in Vollzeit etabliert werden sollten. Krankenhäuser seien zwar schon jetzt gesetzlich verpflichtet, potenzielle Spender zu melden. In vielen Kliniken fehle es jedoch an Personal und an zeitlichen Kapazitäten.
„Es ist wichtig, Menschen in sensibler und kompetenter Form über die Chancen und Risiken einer Organspende aufzuklären und ihnen ihre Ängste zu nehmen. Allerdings muss jeder Bürger sich frei entscheiden dürfen, ob er ein Organ spenden will oder nicht“, fasste Kramme ihre Position abschließend zusammen. Bessere Information und Aufklärung seien notwendig, um das Vertrauen in die Organspende zu stärken. Denn „eine Entscheidung für die Organspende ist auch eine Entscheidung dafür, Leben zu retten.“
„Der Neue Wiesentbote“ zitiert Frau Kramme in dem Artikel „MdB Kramme (SPD): “Organspende – Mehr Aufklärung notwendig”“ u.a. mit dem Satz: „Es ist wichtig, Menschen in sensibler und kompetenter Form über die Chancen und Risiken einer Organspende aufzuklären und ihnen ihre Ängste zu nehmen.“
Wenn Aufklärung über Organtransplantation mit der Devise betrieben wird „Ängste zu nehmen“, dann degeneriert Aufklärung zur Werbekampagne für Organspende, die verschweigt und lügt. Im Vordergrund muss aber die Wahrheit über Hirntod und Organentnahme stehen. In Wahrheit sind sogenannte Hirntote allenfalls Sterbende mit möglicherweise irreversiblem Hirnversagen. Kein Mensch – auch kein Arzt – weiß, ob sie bei der Explantation etwas wahrnehmen und empfinden; aber viele Anzeichen sprechen dafür. In der Schweiz ist deshalb Vollnarkose vorgeschrieben. Das müssen alle Menschen – potentielle Organgeber und Organempfänger – wissen. Lesen Sie dazu auch das Merkblatt : aufgeklärte(!) Organspende von Rechtsanwalt Uwe Friedrich.
Lebenswichtige Informationen und die Wahrheit über „Hirntod“ und Explantation enthält auch der offene Brief der Münchener Ärztin Dr. med. Regina Breul an unsere Bundeskanzlerin: „Organspende Gesetz 2011: Offener Brief“
Anhand des Merkblattes und des offenen Briefes, beide sind im Internet zu finden, kann sich jeder Bürger eine Meinung bilden und ist gerüstet für die drohende Abfrage seiner Bereitschaft zur Organ“spende“.