Landkreisübergreifende Feuerwehrübung in Poppendorf
„Schadenslagen enden nicht an der Verwaltungsgrenze“ sind sich die beiden Führungskräfte Kreisbrandinspektor (KBI) Johannes Schmitt und Kreisbrandmeister (KBM) Harald Kraus einig und führten deshalb eine unangemeldete Einsatzübung zwischen Poppendorf und dem „Zeckerner Kreuz“ durch. Bisher war es so, dass die Einsatzgebiete der Feuerwehren mit der Landkreisgrenze ein Ende hatte. Die kleine Ortschaft Poppendorf und die durch den Ort führende Kreisstraße FO 13 – in Richtung der Bundesstraße B 470 – grenzt an die Grenze des Landkreises Erlangen-Höchstadt.
Angenommen wurde ein Frontalzusammenstoß zwischen zwei Pkw mit mehreren eingeklemmten Personen; ein beteiligtes Fahrzeug brannte im Motorraum. Die Einsatzleitung hatte die Ortsfeuerwehr aus Poppendorf mit Gruppenführer Roland Schleicher. Zusätzlich, wurden, wie es bei solchen Einsatzszenarien üblich ist, zwei hydraulische Rettungssätze von den Feuerwehren Heroldsbach-Thurn und den Wehren aus Zeckern und Hemhofen – aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt – alarmiert.
Die eingesetzten Feuerwehren hatten alle Hände voll zu tun, denn die Übungsleitung hatte ein sehr realistisches Übungsbild dargestellt. So lag zum Beispiel ein Fahrzeug im Straßengraben und auf der Fahrerseite war ein „Übungsdumme“ unter dem verunfallten Fahrzeug begraben, was eine eingeklemmte Person simulieren sollte, die beim Zusammenstoß aus dem Fahrzeug herausgeschleudert wurde, und unter dem Fahrzeug „begraben“ wurde, die es zu bergen galt.
Die Feuerwehrführungsdienstgrade zeigten sich bei der anschließenden Nachbesprechung sehr beeindruckt vom Zusammenspiel der Einsatzkräfte. „Zweck der Alarmierungsplanung ist eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessenen Alarmierung, der bei einem Notrum, einer bestimmten Lage, einem bestimmten Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt und im ersten Zugriff benötigten Einsatzmittel“, so Kraus. „Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmitteln, unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen einzuplanen“, so der Kreisbrandmeister abschließend.
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