MdL Thorsten Glauber unterstützt Forderung von Forchheimer Berufsfachschule für Altenpflege

Finanzierung der Altenpflegeausbildung

„Weg mit dem Schulgeld, kostenfreie Altenpflegeausbildung!“ Diese Forderung der Altenpflegeschülerinnen und –schüler wurde in einer Petition zusammengefasst und gestern zusammen mit 21.000 Unterschriften an Landtagspräsidentin Barbara Stamm übergeben. Bis zu 100 Euro Schulgeld muss jeder Altenpflegeschüler pro Monat bezahlen, und das bei einem Einkommen von ca. 800 Euro, ebenfalls pro Monat! Auch Lehrmittel und Prüfungsgebühren müssen die Schüler selber bezahlen sowie ihre Berufskleidung und spezielle Fachbücher.

MdL Thorsten Glauber unterstützt diese Forderung: „Unsere alternde Gesellschaft ist bereits jetzt auf die Pflegekräfte angewiesen. Es ist völlig absurd, dass in einem Beruf, in dem der Nachwuchs fehlt, die Auszubildenden durch einen hohen Eigenanteil an den Ausbildungskosten abgeschreckt werden. Das führt angesichts der zukünftigen Altersstruktur unserer Gesellschaft zu einem katastrophalen Engpass in der Altenpflege und damit zu einer absehbaren Vernachlässigung der Pflegebedürftigen!“ Bereits jetzt ist der Pflegenotstand spürbar, so die Erfahrung der Altenpflegeschule der Diakonie Hochfranken, in deren Einzugsbereich es wesentlich mehr offene Stellen als verfügbare Pflegekräfte gibt.

Die Landtagsfraktion der Freien Wähler fordert die Staatsregierung in einem Antrag zur Einführung des Umlageverfahrens für die Altenpflege analog zum Umlageverfahren in der Krankenpflege auf. Das würde bedeuten, dass alle Pflegeeinrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen, aus dem sowohl Ausbildungsvergütungen als auch die Altenpflegeschulen finanziert würden. Dieses Verfahren wird in Baden-Württemberg bereits erfolgreich umgesetzt und wäre auch ein Wunsch von Herrn Alfsmann, Schulleiter der Berufsfachschule für Altenpflege in Forchheim. Altenpflegeeinrichtungen, die mit Auszubildenden arbeiten, wären dadurch nicht länger im Nachteil, denn ihre Bewohner müssten die Ausbildungskosten nicht mehr über die Heimkosten mitfinanzieren. Auch die Kürzung der Laufzeit der Ausbildungsgutscheine auf 2 Jahre durch den Wegfall des Konjunkturpakets II müsse zwingend überdacht werden, denn nur wenige Ausbildungsträger könnten die Kosten für das 3. Ausbildungsjahr voll übernehmen, wodurch weitere mögliche Altenpflegeschüler die Ausbildung aus finanziellen Gründen nicht antreten könnten.