"Gewerbeflächenpool Wirtschaftsband A9 – Anstalt des öffentlichen Rechts" gegründet

Wirtschaftsband A9

Wirtschaftsband A9

Die Kommunen Pegnitz, Creußen, Gesees (alle Landkreis Bayreuth) sowie Gräfenberg und Obertrubach (beide Landkreis Forchheim) haben ein gemeinsames Kommunalunternehmen gegründet, das durch die Veröffentlichung der eigens formulierten Satzung im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth vom 24.10.2011 unter der Bezeichnung „Gewerbeflächenpool Wirtschaftsband A9 – Anstalt des öffentlichen Rechts“ entstanden ist. Auf Einladung des Landratsamts Bayreuth als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde fand am 7. November 2011 in Pegnitz die konstituierende Sitzung des neuen Kommunalunternehmens statt. Jeweils einstimmig wurden dabei Manfred Thümmler, Pegnitz, zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats und Willi Müller, Obertrubach, zu seinem Stellvertreter gewählt. Dem Verwaltungsrat gehören die ersten Bürgermeister der am Kommunalunternehmen beteiligten Kommunen Kraft ihres Amtes an.

Als erste Handlung bestellte der neugegründete Verwaltungsrat Michael Breitenfelder einstimmig zum Vorstand des Unternehmens. Mit der Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Gewerbeflächenpool Wirtschaftsband A 9“ verfolgen die beteiligten Kommunen das Ziel,

  • im Interesse der Erhaltung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen Industrie- und Gewerbeansiedlungen im Verbandsgebiet zu fördern und vorhandenen Betrieben gute Entwicklungsbedingungen zu bieten,
  • durch ein gemeindeübergreifendes Konzept zur Vermarktung von Industrie- und Gewerbeflächen die Kooperation unter den Gemeinden zu fördern und das ökologisch, ökonomisch und städtebaulich nachteilige Entwickeln und Vorhalten von nicht oder nur schwer zu vermarktenden Industrie- und Gewerbeflächen zu vermeiden;
  • gemeindeübergreifend an der gewerblichen Entwicklung im Verbandsgebiet teilzuhaben und Risiken auszugleichen;
  • durch eine Flächenoptimierung in den teilnehmenden Gemeinden eine Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Landschaftszersiedelung zu erreichen im Sinne des Nachhaltigkeitsziels des Landesentwicklungsprogramms (Senkung der Flächeninanspruchnahme von Flächen im Außenbereich durch Siedlungs- und Verkehrsflächen);
  • bei der Umsetzung naturschutzrechtlicher Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen gemeindeübergreifend zusammenzuarbeiten.