Volkstrauertag und Totensonntag sind sogenannte "stille Tage"
Die Tage „Volkstrauertag“ und „Totensonntag“ an den beiden Sonntagen, 13. und 20. November, gelten nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannte „stille Tage“. An diesen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt bleibt. Nicht erlaubt sind Tanzveranstaltungen sowie der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie zum Beispiel Spielhallen. Sportveranstaltungen sind jedoch möglich.
Für Veranstaltungen in Schank- und Speisewirtschaften oder öffentlichen Vergnügungsstätten gelten diese Beschränkungen an den beiden „stillen Tagen“ jeweils von 0.00 bis 24.00 Uhr. Die Stadt Bayreuth kann hiervon nur aus wichtigen Gründen eine Befreiung erteilen.
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