Für mehr Transparenz und Offenheit: Stadt Bamberg führt Informationsfreiheitssatzung ein
Die Stadt Bamberg will Transparenz und Offenheit: Zum 1. November tritt die städtische Informationsfreiheitssatzung (IFS) in Kraft. Die Vollsitzung des Bamberger Stadtrates hat sie in ihrer letzten Sitzung einstimmig verabschiedet. Die neue Satzung ist auch ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz der Verwaltung, so Oberbürgermeister Andreas Starke. „Der Auskunft-Suchende, der Informationen möchte, hat ein Recht auf Auskunft,“ betont Starke.
Die Bamberger können so künftig etwa städtische Investitionen, den Sanierungsstand öffentlicher Gebäude oder Änderungen in Flächennutzungsplänen direkt aus den Akten verfolgen. Ausgenommen von dem Informationsrecht sind neben Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen persönlichkeitsbezogene Verwaltungsvorgänge, etwa Hartz-IV-Bescheide oder sonstige zwingend geschützte, persönliche Daten. Aus diesem Grund wurde die IFS intensiv mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Bamberg abgestimmt.
In den vergangenen Monaten wurden ähnliche Satzungen in verschiedenen bayerischen Gemeinden und Städten erlassen, etwa in Nürnberg, Würzburg, Ingolstadt, München, Regensburg oder in Coburg.
Um die Erfahrungen dieser Kommunen einbeziehen zu können, hat die Verwaltung im Juni 2011 eine interkommunale Abfrage zum Thema IFS initiiert. Hierzu wurde ein entsprechender Fragebogen erarbeitet und an insgesamt 32 Kommunen übersandt, wobei sich 23 an der Umfrage beteiligt haben.
Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bamberg sieht analog zu den anderen Städten vor, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bamberg anspruchsberechtigt sind. Die IFS soll Anwendung finden auf den städtischen Hoheitsbereich und die Eigenbetriebe. Die Antragstellung erfolgt beim Büro des Oberbürgermeisters, so dass von dort aus eine zentrale Koordination der Bearbeitung innerhalb der Verwaltung vorgenommen werden kann. Die IFS wurde auch mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Bamberg abgestimmt.
Wie in den anderen Kommunen auch, ist durch die Einführung der IFS eine Änderung der Kostensatzung (Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg) erforderlich. Die vorgeschlagene Ergänzung orientiert sich hierbei ebenfalls an den in München und Nürnberg beschlossenen Regelungen. Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte werden gebührenfrei erteilt.
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