500.000 Euro für die Renaturierung des Bamberger "Hollergraben"
Aquatische Durchgängigkeit der Regnitz wird hergestellt
Der Fischpass Hollergraben im Bamberger Hain ist nach dem Bau des Erba-Fischpasses das derzeit noch fehlende Bindeglied, um eine überregionale aquatische Durchgängigkeit der Gewässerfauna im linken Regnitzarm zu erreichen. Für die Ökologie des Wasserhaushaltes und seiner Lebewesen ist er deshalb besonders wichtig. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach stuft die Regnitz in Bamberg als „fischfaunistisches Vorranggewässer“ ein. Die Mitglieder des Wasserverbandes der Stau- und Triebwerkseigentümer haben sich bereit erklärt, die Renaturierung des Hollergrabens finanziell mit einem Gesamtbetrag über 350.000 € zu unterstützen. Ergänzend wird die Maßnahme der Landesgartenschau GmbH durch einen Zuschuss des Freistaates Bayern über 150.000 € gefördert. Heute (28.10.2011) wurden im Rathaus Maxplatz die Verträge von allen Beteiligten gemeinsam unterschrieben.
Durch die Wehre im Bereich Obere Mühlbrücke, Untere Mühlen, Walkspund und Steinwöhrlein bzw. deren Zusammenwirken ist die aquatische Durchgängigkeit des linken Regnitzarmes als Bestandteil des Main-Regnitz-Systems nicht gegeben. Die aquatische Durchgängigkeit kann jedoch durch naturnahe Umgestaltung und Sanierung eines Nebenarmes des Linken Regnitzarmes, des Hollergrabens, wiederhergestellt werden. Dies erfordert die Umgestaltung des Wehres Steinwöhrlein, durch welches das Wasser derzeit ca. 1,45 m in die Tiefe fällt und in einem Steingerinne im Hollergraben weiter durch den Theresien-Hain fließt, in einen naturnahen durchgängigen Gewässerabschnitt. Diese Gestaltung erfolgt auch in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Sie wurde mit Bescheid der Stadt Bamberg vom 05.09.2011 wasserrechtlich genehmigt. Die über einen umgestalteten Teilbereich des Hollergrabens zu erreichende Durchgängigkeit des linken Regnitzarmes bildet einen wichtigen Baustein für die Durchgängigkeit des oberfränkischen Main-Regnitz-Systems und ist von überregionaler Bedeutung. Sie schließt insoweit an die bereits im Bereich des Bamberger Landesgartenschaugeländes mit dem ERBA-Fischpass hergestellte aquatische Durchgängigkeit an.
Das Wasserhaushaltsgesetz gibt vor, die Durchgängigkeit der Regnitz grundsätzlich bis Ende 2015 zu erreichen. Durch das Zusammenwirken aller Beteiligten ist es gelungen, diese wasserrechtliche Vorgabe bereits im Jahr der Landegartenschau in Bamberg umzusetzen.
Der Bamberger Hain ist einer der ältesten Bürgerparks in Bayern und wurde 1824 zum ersten Naturschutzgebiet Deutschlands erklärt. Seit 1975 gehört der Bamberger Hain zur offiziellen Denkmalliste der Stadt Bamberg und ist ein Einzeldenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Im Jahr 2001 wurde der Hain als europäisches Schutzgebiet ausgewiesen.
Teilnehmer an der Finanzierungsvereinbarung 28.10.2011
- Dr. Wolfgang Pfeuffer, Joseph-Stiftung Bamberg
- Dr. Birgit Iann ,Walkmühle
- Dr. Stefan Wiedenmaier, Huthsmühle
- Dr. Ludwig Müller, Bischofsmühle
- Klaus Rubach, Stadtwerke Bamberg
- Andreas Starke, Stadt Bamberg
- Hans Joachim Rost, Wasserwirtschaftsamt Kronach
- Harald Lang, Landesgartenschau 2012 GmbH
- Hans Joachim Rost, Wasserwirtschaftsamt Kronach
- Dr. Thomas Speierl ,Bezirk Oberfranken
- Klaus Kropf, Fischerzunft
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