Allerheiligen ist ein "stiller Tag" – auch in Bayreuth
„Allerheiligen“ am Dienstag, 1. November, gilt nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannter „stiller Tag“. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt ist. Verboten sind daher nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie etwa der einer Spielhalle. Sportveranstaltungen sind hingegen erlaubt. Von diesen Regelungen kann die Stadt Bayreuth nur aus wichtigen Gründen Befreiungen erteilen.
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