Tipps fürs Heizen mit festen Brennstoffen

Lackierte und lasierte Hölzer haben in Feuerungsanlagen nichts verloren

Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit und der einsetzenden Heizperiode häufen sich erfahrungsgemäß bei der Stadt Bayreuth die Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigungen. Die Stadtverwaltung macht deshalb auf Tipps zum umweltgerechten Heizen in Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe aufmerksam.

Beim Verbrennen von lackierten, lasierten, mit Kunststoff beschichteten oder mit Schutzmitteln gegen Pilz- und Schädlingsbefall behandelten Hölzern sowie von Spanplatten werden akut giftige und krebserregende Stoffe wie Salzsäuredämpfe, Dioxine und Furane freigesetzt. Diese Materialien dürfen daher in den üblicherweise zur Gebäudeheizung verwendeten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nicht eingesetzt werden. Neben gesundheitlichen Schäden führt das Verbrennen von derartig behandelten Hölzern zu einer nicht selten erheblichen Geruchs- und Rauchbelästigung der Umgebung.

Zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen dürfen kleinere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nur mit folgenden Brennstoffen beheizt werden: Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlebriketts, Braunkohlen, Braunkohlebriketts, Braunkohlekoks, Torfbriketts, Brenntorf, Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlenbriketts, naturbelassene Holzstücke einschließlich Rinde beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, Reisig und Zapfen sowie Preßlinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts.

Die Feuerungsanlage muss nach den Angaben des Herstellers für den jeweiligen Brennstoff geeignet sein. Errichtung und Betrieb haben sich nach den Vorgaben des Herstellers zu richten.

Mit der Neufassung der 1. Bundes-Immissions-Schutzverordnung vom Januar 2010 wurden für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 kW oder mehr (ausgenommen Feuerungsanlagen für Einzelräume) Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid, gestuft nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, eingeführt. Diese Feuerungsanlagen müssen auch vom Bezirkskaminkehrermeister regelmäßig überwacht werden. Für bestehende Feuerungsanlagen wurden Übergangsfristen eingeführt.

Weitere Informationen zum diesem Thema gibt’s beim jeweils zuständigen Bezirkskaminkehrermeister oder beim Amt für Umweltschutz der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Telefon 09 21/25 13 85 oder 25 11 18.