"Kein Zusammenhang zwischen Quellen-TKÜ und Sicherung der Laptop-Daten"

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Am 13.10.2011 wurden in einem Artikel in  einer Boulevard-Zeitung Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden  erhoben, dass im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen  unerlaubten Anabolika-Handels (Anm. d. Red.: gegen einen Bodybuilder aus Herzogenaurach) widerrechtlich Chat-Protokolle  ausgespäht worden sein sollen. Dazu nimmt die Staatsanwaltschaft wie  folgt Stellung:

Es trifft nicht zu, dass die im Bericht genannten Chat-Protokolle  im Rahmen der Quellen-TKÜ erlangt worden sind. Vielmehr wurde bei der Festnahme des Beschuldigten am 08.03.2011 auch dessen Laptop als  Beweilsmittel sichergestellt. Die in dem fraglichen Artikel genannten Gesprächsprotokolle wurden bei der anschließenden Auswertung des  Laptops aufgefunden.

Es besteht somit kein Zusammenhang zwischen der angeordneten  Quellen-TKÜ und der Sicherung der gespeicherten Laptop-Daten.

Gabriels-Gorsolke, Oberstaatsanwältin