"Kein Zusammenhang zwischen Quellen-TKÜ und Sicherung der Laptop-Daten"
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Am 13.10.2011 wurden in einem Artikel in einer Boulevard-Zeitung Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden erhoben, dass im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen unerlaubten Anabolika-Handels (Anm. d. Red.: gegen einen Bodybuilder aus Herzogenaurach) widerrechtlich Chat-Protokolle ausgespäht worden sein sollen. Dazu nimmt die Staatsanwaltschaft wie folgt Stellung:
Es trifft nicht zu, dass die im Bericht genannten Chat-Protokolle im Rahmen der Quellen-TKÜ erlangt worden sind. Vielmehr wurde bei der Festnahme des Beschuldigten am 08.03.2011 auch dessen Laptop als Beweilsmittel sichergestellt. Die in dem fraglichen Artikel genannten Gesprächsprotokolle wurden bei der anschließenden Auswertung des Laptops aufgefunden.
Es besteht somit kein Zusammenhang zwischen der angeordneten Quellen-TKÜ und der Sicherung der gespeicherten Laptop-Daten.
Gabriels-Gorsolke, Oberstaatsanwältin
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