Mit Reflektoren sicher auf dem Schulweg
Autofahrer erkennen Kinder deutlich früher – auch Mützen und Helme bestücken
In Herbst und Winter steigen die Risiken im Straßenverkehr – besonders für Schulkinder, die morgens bei Nebel und Dunkelheit unterwegs sind. Im ungünstigsten Fall sieht ein Autofahrer ein Kind erst, wenn der Wagen bereits bis auf wenige Meter an das Kind herangefahren ist. Nicht immer reicht dann die Zeit zum Bremsen. Früher sichtbar und damit besser unterwegs sind dagegen Kinder, die Reflektoren tragen oder Kleidung mit reflektierendem Material: Bereits aus rund hundertfünfzig Metern Entfernung kann das Scheinwerferlicht eines Autos einen Verkehrsteilnehmer erfassen, der reflektierende Kleidung trägt.
Sicherheit zum Anziehen
Für Eltern bedeutet das: Wer jetzt Anorak, Regenjacke oder Hose für sein Kind kauft, sollte auf Reflex-Material auf Ärmeln, auf dem Rücken, am Kragen und an den Hosenbeinen achten. Auch Secondhand-Kleidung sowie Mützen, Helme und die Schultasche selbst gibt es mit diesen Sicherheitsaccessoires. Hinzu kommen Sicherheitswesten und -kragen sowie Reflektoren, die sich nachträglich an der Kleidung anbringen oder –nähen lassen.
Darauf weisen der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. GUVV / Bayer. LUK) hin. Die Präventionsexperten des Verbandes raten zudem, eher helle als dunkle Reflektoren zu kaufen, denn je heller die Reflexion ist, desto besser auch die Warnwirkung.
Das Nonplusultra: retro-reflektierendes Material
Den besten Rückstrahlwert hat so genanntes retro-reflektierendes Material. Es bündelt auftreffendes Licht und strahlt es ohne größere Streuverluste zurück. Retro-reflektierendes Sicherheitszubehör ist erkennbar an der Bezeichnung „EN 13356“ und in Kaufhäusern, Sport- und Fahrradgeschäften erhältlich. „EN 13356“-Aufkleber, Reflexbänder etc. sind zwar etwas teurer, überzeugen aber durch eine Rückstrahlwirkung, die billigeres Material nicht erreicht.
Der Bayer. GUVV und die Bayer. LUK sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Bayern mit der Ausnahme der Landeshauptstadt München. Bei ihnen sind rund 1,6 Millionen Schüler versichert, sowie u.a. Kinder in Kindertagesstätten, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Studierende an Hochschulen und ehrenamtlich Tätige bei Arbeits- und Wegeunfällen. Bei versicherten Unfällen erhalten die Betroffenen alle notwendigen medizinischen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie gegebenenfalls auch eine Rente.
Weitere Informationen unter www.bayerguvv.de.
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