Woche des Sehens vom 08. bis 15. Oktober 2011

Unter dem Motto „Sehen, was geht!“ wird durch eine Vielzahl von Aktionen bundesweit auf die Bedeutung von gutem Sehvermögen, auf die Ursachen vermeidbarer Erblindung sowie auf die Situation sehbehinderter und blinder Menschen in Deutschland und in den sogenannten Entwicklungsländern aufmerksam gemacht.

1. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Region Oberfranken ist für mehrere Leistungen für blinde Menschen zuständig. Mit dem Blindengeld als reiner Landesleistung trägt der Freistaat Bayern der besonderen Situation seiner blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung. Es setzt keine Pflegebedürftigkeit voraus, ist einkommensunabhängig und steuerfrei. Das volle Blindengeld beträgt monatlich 523 €.

Das Blindengeld wird gekürzt

  • auf 388 €, wenn der Blinde Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen) der Pflegestufe I aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung erhält,
  • auf 351 €, wenn der Blinde Leistungen der Pflegestufe II oder III erhält, Im Regierungsbezirk Oberfranken erhalten 644 Personen das volle Blindengeld und 745 Personen ein gekürztes Blindengeld, also insgesamt 1.389 (Stand Juni 2011).

2. Bei Blindheit wird das Merkzeichen Bl (Blindheit) im Schwerbehindertenausweis zuerkannt. Das Merkzeichen Bl ermöglicht verschiedene Nachteilsausgleiche wie die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke, Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, einen Pauschbetrag bei der Einkommensteuer wegen außergewöhnlicher Belastung in Höhe von 3.700 € u. a.

Außerdem erhalten Blinde und Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung das Merkzeichen RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) im Schwerbehindertenausweis.

3. Ferner können Blinde und Sehbehinderte verschiedene Leistungen rund um das Thema „Schwerbehinderung und Arbeit“ durch das Integrationsamt erhalten (Einrichtung spezieller Arbeitsplätze, wie z. B. für blinde Telefonisten, laufende Lohnkostenzuschüsse etc.). Das Integrationsamt ist Teil des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

Ratsuchende können sich an die Regionalstelle Oberfranken des ZBFS in der Hegelstraße 2 in Bayreuth (Tel. 0921/605-1) oder an die Außenstelle in Selb (Gebrüder-Netzsch-Str. 19, Tel. 09287/803-0) wenden.

Darüber hinaus finden monatlich folgende Sprechtage statt: Bamberg (Rathaus, Maxplatz 3), Hof (Bürgerzentrum der Stadt Hof, Karolinenstr. 40) und in den Landratsämtern Coburg, Forchheim, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels.

Die einzelnen Sprechtagstermine und weitere Informationen finden sich im Internet unter http://www.zbfs.bayern.de.