Semesterwertmarken für den Nahverkehr in Nürnberg, Fürth und Erlangen

Ein verbundweites Semesterticket im VGN ist noch nicht vom Tisch – lokale Semesterticket-Regelungen in den Landkreisen Bamberg und Bayreuth

Zum Semesterbeginn haben die Studierenden in Nürnberg, Fürth und Erlangen wieder die Möglichkeit, günstige Semesterwertmarken des VGN zu erwerben. Mit einem Verbundpass gelten diese jeweils während der Vorlesungszeit, im Wintersemester für vier Monate sowie im Sommersemester für drei Monate. Die aktuellen Vier-Monats-Wertmarken kosten für das Gebiet Nürnberg-Fürth-Stein (Tarifzonen 100/200) 157,10 Euro, in Erlangen (Tarifzone 400) 79,10 Euro und für Fahrten zwischen Nürnberg, Fürth und Erlangen (Tarifzonen 100, 200, 300, 400) 236,20 Euro. Erhältlich sind die Marken in den Kundenbüros der VAG, infra fürth und Erlanger Stadtwerke sowie in den DB-Reisezentren. Studierende an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule haben außerdem die Möglichkeit, diese über den Onlineshop der VAG (www.vag.de) zu kaufen und selbst auszudrucken.

Studentinnen und Studenten außerhalb der Städteachse Nürnberg, Fürth und Erlangen können Busse und Bahnen mit den ermäßigten Schülerfahrkarten nutzen. Sie sind somit preislich gleichgestellt mit Schülern, die nicht unter die Kostenfreiheit des Schulwegs fallen sowie mit Auszubildenden. In den Städten und Landkreisen Bamberg und Bayreuth gelten wie bisher die lokalen Semesterticket-Regelungen.

Semesterticket gefordert

Die Preise der Semesterwertmarken des VGN sind gegenüber den normalen Tickets deutlich ermäßigt. Zum Beispiel in Erlangen beträgt der Nachlass im Vergleich zur Schülerfahrkarte mehr als 25 Prozent, gegenüber der klassischen 31-Tage-Karte für Jedermann, der Solo 31, sogar 44 Prozent. Diese günstigen Angebote stammen noch aus der Zeit vor der Verbundgründung 1987. Damals wurden sie als politisches Zugeständnis in den Verbundtarif übernommen.

Mit nahezu jedem neuen Semester fordern Studierende oder Studentenorganisationen ein Semesterticket im VGN, wie es dieses in anderen Städten und Verbünden gibt, zum Teil unter dem Preis der heutigen Semesterwertmarke. Allerdings sind diese Angebote nicht mit den Semesterwertmarken des VGN vergleichbar. Denn während letztere nur von den tatsächlichen Nutzern bezahlt werden, basieren die Semesterticket- Angebote in anderen Verbünden auf einem Solidarmodell. Das heißt alle Studenten tragen dort über ihren Studentenwerksbeitrag die Finanzierung mit, unabhängig davon ob sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen oder nicht. Dadurch können diese Semestertickets zu einem niedrigeren Einzelpreis angeboten werden. Zudem sind die Liniennetze meist auch deutlich kleiner, weshalb die Nutzung des Nahverkehrs generell günstiger ist.

Der VGN hat in den vergangenen Jahren bereits Überlegungen angestellt, wie ein solches Solidarmodell auch hier umgesetzt werden könnte. Die Studierenden hätten demnach rund 22 Euro pro Monat für die Nutzung von Bussen und Bahnen im gesamten VGN-Raum zu zahlen. Nach dieser Kalkulation sollten nur die aktuellen Fahrgeldeinnahmen aus der Beförderung Studierender abgedeckt werden. Erforderlich wäre lediglich eine Dynamisierung des Solidarbeitrages im Hinblick auf Veränderungen bei den Studentenzahlen sowie künftige Kostensteigerungen.

Rechtliche Hindernisse

Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ist es seitdem allerdings zu keinem konkreten Angebot mehr gekommen. Die Einführung eines Semestertickets bedarf in Bayern nämlich der Zustimmung zweier Ministerien: des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie des Wirtschaftsministeriums. Schon 2003 hatte das Wissenschaftsministerium die Ansicht vertreten, dass (bei einem damals kalkulierten Preis von 87 Euro je Semester) die Höhe des erforderlichen Solidarbeitrages unverhältnismäßig hoch und ein Semesterticket daher nicht genehmigungsfähig sei. Diese Einschätzung basierte auf einem früheren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem es entscheidend sei, ob ein solcher Pflichtbeitrag bezogen auf den monatlichen BAföG-Bedarfssatz angemessen ist.

Angesichts dieser Rechtsauffassung und eines damit verbundenen Klagerisikos hat in der Vergangenheit auch das Studentenwerk Erlangen- Nürnberg Bedenken gegen die Einführung eines Semestertickets geäußert. Denn es ist nicht auszuschließen, dass Studierende, die ein solches Ticket nicht benötigen oder wollen, gegen den erforderlichen Pflichtbeitrag klagen werden. Bei Erfolg einer solchen Klage müsste das Studentenwerk die eingezogenen Beiträge wieder an alle Studierenden zurückzahlen. Wegen der erbrachten Verkehrsleistung würden VGN und Verkehrsunternehmen den bezogenen Betrag jedoch einbehalten.

VGN steht bereit

In anderen Bundesländern gibt es bereits Semestertickets mit zum Teil höheren Beiträgen als den vom VGN kalkulierten: zum Beispiel Rhein– Main-Verkehrsverbund RMV 155 Euro, Verkehrsverbund Rhein-Neckar VRN 165 Euro, Verkehrsverbund Stuttgart VVS 179 Euro. Dort wird möglicherweise eine andere Rechtsauffassung vertreten oder das Klagerisiko anders eingeschätzt. Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg steht nach wie vor zu Gesprächen über die Einführung eines Semestertickets bereit. Dieses könnte theoretisch über Solidarbeiträge, öffentliche Zuschüsse oder die Studiengebühren finanziert werden. Neben der grundsätzlichen Bereitschaft der beiden in Bayern zuständigen Ministerien wären allerdings zielführende Aussagen zu einem Höchstwert für den Solidarbeitrag notwendig.

Für den Fall einer künftigen Lösung ermittelt der VGN in seiner nächsten verbundweiten Verkehrserhebung 2012 die für eine neue Kalkulation erforderlichen Datengrundlagen. Denn mit der Gebietserweiterung um die Regionen Bamberg und Bayreuth haben diese sich seit den früheren Berechnungen verändert.