Fahrtkostenrückerstattung für Schülerbeförderung im Landkreis Forchheim
Am Montag, 31.10.2011, endet die Frist für die Antragsstellung zur Fahrtkostenrückerstattung. Antrags-berechtigt sind Schüler ab der 11. Klasse und Berufsschüler (mit Teilzeit- bzw. Blockunterricht), denen zusätzliche Kosten für die Fahrt zur Berufsschule entstehen. Sie erhalten die Fahrtkosten nur dann erstattet, wenn die nächstgelegene Schule besucht wird, und die Kosten eine Familienbelastungsgrenze von 395 € im Schuljahr 2010/2011 übersteigen.
Die Erstattung erfolgt in der Regel nur in Höhe der Kosten der günstigsten Fahrkarten. Die vollen Fahrtkosten werden jedoch ersetzt, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht, oder die Familie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat. Entsprechende Nachweise sind mit dem Antrag einzureichen.
Erstattungsanträge für das Schuljahr 2010/2011 müssen bis spätestens 31.10.2011 beim Landratsamt Forchheim, FB ÖPNV, eingegangen sein.
Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges
Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ist am Beginn des Schuljahres beim Landratsamt Forchheim zu beantragen. Kostenerstattungsanträge für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug müssen ebenfalls bis spätestens 31.10.2011 beim Landratsamt Forchheim vorliegen.
Das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges“ kann über das Internet unter
www.landkreis-forchheim.de/Bürgerservice/ÖPNV, Schüler-beförderung/Formulare der Schülerbeförderung abgerufen werden.
Weitere Auskünfte gibt es im Landratsamt unter Tel. 09191/ 86-1405, -1407 oder -1409.
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