Haftbefehle gegen drei jugendliche Bamberger Schläger außer Vollzug – Unzufriedenheit mit Verfahrensablauf
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bamberg und der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt
Wie bereits berichtet wurde in der Nacht zum Sonntag vor zwei Wochen ein 18-jähriger Bamberger am ZOB Opfer eines gewalttätigen Übergriffs einer sechsköpfigen Jugendgruppe. Nachdem er von einem der Täter durch einen massiven Faustschlag unvorbereitet im Gesicht getroffen wurde, sackte er bewusstlos zu Boden. Hier soll er dann noch gemeinsam von der Gruppe, unter anderem auch mit Fußtritten, angegangen worden sein. Das Opfer erlitt neben schweren Verletzungen im Gesicht auch diverse Prellungen und Schürfwunden am Körper und musste im Klinikum Bamberg vorübergehend stationär behandelt werden.
Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte durch die PI Bamberg-Stadt eine verdächtige Tätergruppe festgestellt und nach kurzer Flucht durch den Diensthundeführer gestellt werden. Zunächst stritten alle Festgenommenen die Täterschaft ab.
Die sofort und mit Hochdruck durchgeführten, umfangreichen Ermittlungen der Bamberger Polizei führten zu einer Aussage einer Augenzeugin, die eine genaue Schilderung des Tatablaufes sowie konkrete Täterbeschreibungen abgeben konnte. Gegen drei bereits einschlägig polizeibekannte Täter, die zuletzt während der diesjährigen Sandkerwa auffällig waren, wurde zur Klärung der Haftfrage durch die Staatsanwaltschaft Bamberg Antrag auf Haftbefehl gestellt. Dies geschah auch unter der Maßgabe, dass die Folgen der ohnehin schon erheblichen Verletzungen des Opfers bei einem anderen Verlauf durchaus noch massiver hätten ausfallen können. Der Ermittlungsrichter lehnte den Erlass von Haftbefehlen zunächst ab.
Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bamberg hin wurden heute die Haftbefehle gegen die drei Jugendlichen durch das Landgericht Bamberg erlassen. Die Jugendlichen wurden durch die Polizei sofort in Gewahrsam genommen. Bei der Eröffnung der Haftbefehle vor dem Ermittlungsrichter setzte dieser die angeordneten Freiheitsentziehungen gegen Auflagen außer Kraft. Die Jugendlichen mussten unmittelbar darauf wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen müssen die jugendlichen Täter mit einer sofortigen Inhaftierung rechnen.
Polizei und Staatsanwaltschaft sind mit dem bisherigen Verfahrensablauf unzufrieden. Eine Ausschöpfung der strafprozessualen Möglichkeiten mit einer Inhaftierung der drei beschuldigten Wiederholungstäter wäre nach gemeinsamer Ansicht im Sinne einer nachdrücklichen Strafverfolgung angemessen gewesen und hätte für die Region Bamberg ein deutliches Signal gesetzt. Während das Landgericht Bamberg gestern noch die Notwendigkeit der Verhinderung weiterer schwerer Straftaten durch die Beschuldigten durch die Anordnung von Untersuchungshaft bejahte, kommt der Ermittlungsrichter – dessen richterliche Unabhängigkeit selbstverständlich nicht in Frage gestellt werden soll – heute in der Bewertung des Sachverhalts und der persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten zu einem anderen Ergebnis. Polizei und Staatsanwaltschaft werden auch weiterhin Gewalttätigkeiten Jugendlicher und Heranwachsender zum Nachteil unschuldiger Opfer mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln entgegentreten.
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