Premiere in Oberfranken: LBG stellt neu entwickelte mobile Seilwindenprüfstation vor

Rudolf Tranziska, Mitarbeiter der Firma Gerlicher (zweite Reihe, ganz links außen); Sebstian Dorsch, Mitarbeiter der Firma Hofmann aus Unterneuses-Ebensfeld, die den Seilwindenprüfstand betreibt, Jürgen Martin, Geschäftsführer der Firma Gerlicher (Fürth am Berg), bei der das Prüfgerät erstmals zum Einsatz gekommen ist, Landwirt Bertram Fischer, der seine Seilwinde für den ersten Test zur Verfügung gestellt hat, Norbert Hartan, Vorstandmitglied der LBG Franken und Oberbayern, Petra Kreilinger, stv. Regionalleiterin der LBG-Präventionsabteilung für den Raum Ober- und Mittelfranken und Sepp Hofmann, Betreiber der Seilwinden-Prüfstation.

Vorstellung des neuen Geräts

Land- und Forstwirte müssen mit ihren Forstseilwinden regelmäßig zur Seilwinden-Prüfung. Bislang war dies ein zeit- und arbeitsaufwändiges Unterfangen. Eine neuartige mobile Prüfstation erleichtert und verkürzt das Verfahren erheblich und gibt zum Abschluss eine genaue Auswertung mit Prüfbericht für Dokumentationszwecke. „Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) verspricht sich von diesem Verfahren eine deutliche Erhöhung der Arbeitssicherheit. Denn so wird die Prüfung, sowie etwaig anfallende Reparatur- , Wartungs- und Einstellarbeiten, für alle Beteiligten deutlich einfacher und komfortabler“, erklärt Norbert Hartan, Vorstandsmitglied der LBG Franken und Oberbayern und Vorsitzender des LBG-Präventionsbeirates. Die Prüfstation kann künftig bei Bedarf durch Fachwerkstätten, Waldbauernvereinigungen oder Forstbetriebsgemeinschaften bei einem oberfränkischen Verleiher angefordert werden. Informationen dazu gibt es bei der LBG unter der Telefonnummer 0921/603 345. Jetzt wurde das neue mobile Prüfgerät vorgestellt.

Seilwinden sind aus der Waldarbeit nicht wegzudenken. Sie machen die Arbeit leichter und – bei ordnungsgemäßem Einsatz – auch sicherer. Mit ihrer Hilfe werden beispielsweise beim Fällen hängen gebliebene Bäume sicher zu Fall gebracht, sowie Stämme Kraft sparend und Boden schonend gezogen. Dies funktioniert aber nur, wenn sich die Winden in einem sicherheitstechnisch einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand befinden. Damit dies gewährleistet ist, schreiben die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) eine regelmäßige Prüfung der Seilwinden durch eine befähigte Person bzw. einen Sachkundigen vor. Viele Fachwerkstätten vermitteln solche Sachkundige oder führen die Prüfung auch selbst durch.

So wird geprüft …

„Die regelmäßig durchzuführende Prüfung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung der Forstseilwinde“, erklärt Petra Kreilinger. Sie ist die stellvertretende Regionalleiterin des Dienstleistungszentrums Prävention der LBG für Ober- und Mittelfranken. „Dabei wird der Sachkundige zunächst den Gesamteindruck der Seilwinde begutachten. Die Prüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit, Eignung und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den Zustand des Geräts, der Tragmittel, der Rollen, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion. Die Prüfung umfasst die Beurteilung hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß und Korrosion. Es ist wichtig, dass alle sicherheitsrelevanten Bauteile, wie etwa die „Totmannschaltung“, vorhanden sind und funktionieren. Geprüft werden die Zugseile, die Bremseinrichtungen sowie die Kupplung, wenn sie unter Belastung stehen. Bei der Funktionsprüfung werden dann die maximale Seilzugkraft, die Bremsüberschneidung sowie die Bremshaltekraft der Winde ermittelt“.

Bisher…

war dies für den Landwirt, für den Prüfer und – falls Reparatur-, Einstell- oder Wartungsarbeiten notwendig wurden – auch für die Werkstatt eine zeitaufwändige und arbeitsintensive Angelegenheit: „Die Winde konnte nicht direkt in der Werkstatt geprüft werden, sondern die Prüfung musste auf einem freien Platz erfolgen, da es erforderlich war, das Seil komplett auszuziehen. Der Landwirt musste für den ganzen Vorgang vor Ort sein und den Schlepper sowie die Winde bedienen, während der Sachkundige die Prüfung vornahm. Waren Arbeiten an der Winde zu erledigen, musste die Winde dann in die Werkstatt gebracht werden, wo diese Arbeiten ausgeführt wurden. Anschließend wurde das neu eingestellte Gerät wieder außerhalb überprüft“, erklärt Norbert Hartan, Vorstandsmitglied der LBG Franken und Oberbayern und Vorsitzender des LBG-Präventionsbeirates. Alle Beteiligten mussten so für die Prüfung einer einzigen Winde viel Zeit einplanen. Zeit, die dem Landwirt bei seiner eigentlichen Arbeit fehlte und die ihm letztlich auch noch Kosten verursacht hat. Eine genaue Dokumentation der Leistungskraft seiner Winde hat er trotzdem in der Regel nicht bekommen.

Mit der neuen mobilen Prüfstation…

gehen die Arbeiten wesentlich rascher von der Hand und die Prüfung wird genauer. Und da für die Prüfung nicht mehr das ganze Zugseil am Stück ausgefahren werden muss, kann die Prüfung direkt in der Fachwerkstatt erfolgen. Dort können alle notwendigen Arbeiten an der Winde ohne Verzögerungen durchgeführt und – wenn nötig – weitere Kontrollmessungen sogleich vorgenommen werden. Die Hilfe des Seilwindenbesitzers ist an der Prüfstation nicht mehr notwendig. Der Landwirt erhält zum Abschluss eine computergestützte Auswertung der Zug- und Bremsleistung und der technischen Daten seiner Seilwinde. Dies kann vor allem im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Fragen sehr wichtig sein, sollte es mit der Winde später einmal zu einem Unfall kommen. Mit dem Prüfbericht kann der Landwirt genau nachweisen, dass seine Seilwinde allen sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprochen hat und dass er seiner Prüfungspflicht nachgekommen ist. Ein Punkt, den vor allem Maschinengemeinschaften mit ständig wechselnden Seilwindennutzern nicht aus den Augen verlieren sollten. Denn für Unfälle haftet neben dem Bediener der Winde unter Umständen auch der Eigentümer – in diesem Fall die Gemeinschaft, insbesondere der Vorstand und der Maschinenwart.