Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus? Klärung der Versicherungszeiten notwendig
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern informiert
Versicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren und bisher noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, sollten diese umgehend beantragen. Das ist notwendig, da die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 abläuft. Eine korrekte Rentenberechnung ist nur möglich, wenn die Versicherungszeiten vollständig im Versicherungskonto erfasst sind. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.
Betroffen sind vor allem Versicherte, die bereits vor 1991 in der DDR berufstätig waren. Diese Zeiten werden nicht automatisch in das Rentenversicherungskonto übernommen, da es in der ehemaligen DDR keine maschinelle Erfassung der Beitragszeiten gab.
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