Strafanzeige gegen Eggolsheimer Bürgermeister und Regierungspräsident Wilhelm Wenning
Die durchgeführten Pflegearbeiten der Gemeinde Eggolsheim in der Kanaltrasse im Naturschutzgebiet „Büg“ könnten jetzt möglicherweise auch die Gerichte beschäftigen. Der Eggolsheimer Naturschützer und CSU-Umweltpolitiker Heinz Marquart greift nun zu ungewöhnlichen Mitteln und hat nun Strafanzeige gegen den Eggolsheimer Bürgermeister Claus Schwarzmann, sowie gegen Regierungspräsident Wilhelm Wenning bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichtes Bamberg erstattet. Seine Begründung: Anzeige zu § 329 StGB „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“.
In der schriftlichen Begründung der der Staatsanwaltschaft Bamberg vom Naturschützer und CSU-Umweltpolitiker Heinz Marquart übersandten Strafanzeige, beklagt Marquart dass im Eggolsheimer Naturschutzgebiet Büg vorsätzlich schutzbedürftige Gebiete gefährdet würden. Er begründet dies mit der Tatsache, dass bereits im September 2010 das Landratsamt Forchheim das Mulchen von zirka 20.000 Quadratmeter Fläche rügte und gegen den Eggolsheimer Bürgermeister damals ein Bußgeld wegen Mulchens in Höhe von zehn Euro auferlegt wurde. Eine Wiederholung im Juni 2011 habe zu einer Anzeige durch den Bund Naturschutz beim Landratsamt Forchheim geführt, worauf die Arbeiten kurzfristig eingestellt wurden; dann aber Mitte Juli weitergeführt wurden.
Um eine rechtliche Klärung zu erreichen habe Marquart mehrfach bei der Regierung von Oberfranken nachgefragt, um den rechtlichen Status einer Ausnahmegenehmigung zu erfragen. Die Antwort von der Regierung aus Bayreuth: „Ausnahmen schränken die Verbote unmittelbar kraft Gesetzes ein“.
Im Naturschutzgebiet Büg seien neben der Zauneidechse, auch die blauflügelige Ödlandschrecke, der Wendehals, die Dorngrasmücke oder der Neuntöter als Tiergattungen nachgewiesen worden, die allesamt gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt werden müssen. Aber nicht nur bedrohte Tiere, sondern auch Pflanzen wie beispielsweise die Sandgrasnelke, würden durch diese Mulch-Aktion negativ beeinflusst.
Als einen Beschuldigten benennt Marquart den ersten Bürgermeister des Marktes Eggolsheim, der bereits in dieser Sache ein Bußgeld über zehn Euro hatte zahlen müssen. Trotz dieses Bußgeldes habe der Bürgermeister weiter gemulcht; hier sei der Vorsatz in der Handlung klar erkennbar. Als weiteren Beschuldigten führt Marquart den Regierungspräsidenten Wilhelm Wenning auf, der – nach Ansicht von Marquart – an der Ausführung der Maßnahme des Mulchens im Natur-, Vogelschutz- und FFH-Gebiet mitverantwortlich gewesen sei. Hätte die Regierung von Oberfranken das Mulchen Mitte Juni nach der Anzeige des Bund Naturschutzes an der Ostseite des Ludwig-Donau-Main Kanals unterbunden, so wäre die Maßnahmen des Mulchens Mitte Juli über weitere 20.000 Quadratmeter nicht mehr weitergeführt worden, ist sich Marquart sicher.
Auffallend an der Antwort der Regierung sei, dass eine naturschutzfachliche Prüfung durch das Fachreferat, obwohl angefordert, nicht vorgelegt werden konnte. Es sei auch zu prüfen, ob sich darüber hinaus die Regierung von Oberfranken nicht auch wegen Rechtsbeugung (§ 339 Strafgesetzbuch), bewusst falsche Anwendung des Rechtes, mit zu verantworten hat. Der Regierungspräsident selbst war trotz persönlicher Vorsprache des Stimmkreisabgeordneten Eduard Nöth nicht bereit gewesen in dieser Sache eine andere Haltung einzunehmen, so Marquart. „Es funktioniert halt nicht, dass der Regierungspräsident über jeden Bürgermeister einen Schutzschirm aufspannt; so der Naturschützer und Umweltpolitiker.
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