Sandkirchweih Bamberg: Weniger Müll heißt auch mehrSicherheit
Stadt und Veranstalter weisen auf gültige Regelungen hin
Damit die Bamberger Sandkerwa auch in umweltschutzrechtlicher Hinsicht ein vorbildliches und beschwerdefreies Ereignis wird, haben Stadt und Veranstalterin einige Regelungen und Vereinbarungen aufgestellt. Diese dienen nicht zuletzt auch der Sicherheit der Besucher.
So sind alle Betreiber von Gastro- und Ausschankständen im Kirchweihgebiet nach der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Bamberg dazu verpflichtet, ihre Speisen und Getränke in wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen auszugeben. Weiterhin wurden diese Standbetreiber von der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH vertraglich verpflichtet, ein Mindestpfand von 2 Euro auf ihre Behältnisse zu erheben.
Gastwirte, die reguläre Gaststätten (nach § 2 Gaststättengesetz) im Festgebiet betreiben, dürfen keine Getränke in Behältnissen aus Glas oder Keramik (z.B. Flaschen, Gläser, Krüge) auf die Straße abgeben. Ferner haben sie sicherzustellen, dass ihre Gäste keine derartigen Getränkebehältnisse aus dem Lokal mit auf die Straße nehmen. Diese Regelung der Stadt Bamberg in einer entsprechenden Verordnung aus dem Jahre 2009 minimiert neben den sonst zu erwartenden Aufkommen an Müll und Scherben auch das Verletzungsrisiko auf den Straßen im Festgebiet der Sandkerwa.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Gaststättenbetreiber künftig ihre Getränke in Einweg- bzw. Wegwerfbechern abgeben müssen. Im Gastronomiebedarf sind zum Beispiel attraktive Mehrwegbecher erhältlich, die auch zu Werbezwecken genutzt werden können.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Sicherheit werden diese Vorgaben überwacht und Verstöße unverzüglich zur Anzeige gebracht. Ebenso müssen uneinsichtige Standbetreiber, die die ihnen überlassenen Flächen nicht einhalten und damit den geltenden Belegungsplan zuwiderhandeln, neben Sofortmaßnahmen damit rechnen, in den kommenden Jahren nicht mehr zur Sandkerwa zugelassen zu werden.
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