Ab 1. September 2011 können auch ausländische Mitbürger die Vorteile des neuen Personalausweises mit dem neuen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nutzen.

Zehn Monate nach der Einführung des neuen Personalausweises mit Online-Anwendungsfunktionen erhalten ab 1. September 2011 auch die ausländischen Mitbürger mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) die Möglichkeit, die neuen Funktionen zu nutzen. Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in den Reisepässen eingeklebt sind, behalten jedoch auch nach Einführung des eATs ihre Gültigkeit, längstens bis zum 31. August 2021. Eine Umstellung auf den neuen eAT erfolgt nur bei Ablauf des alten Aufenthaltstitels oder bei Neuausstellung eines Reisepasses.

Für ausländische Mitbürger ergeben sich durch die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels einige Verbesserungen:

  • Der Aufenthaltstitel wird nun als gesondertes Dokument und genau wie der neue Personalausweis, im praktischen Scheckkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen ausgestellt. Diese ermöglichen es, sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig auszuweisen.
  • Der elektronische Aufenthaltstitel ist zusätzlich für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Um diese zu nutzen, muss ein Signaturzertifikat bei einem entsprechenden Anbieter erworben und auf den eAT geladen werden.
  • Ebenfalls identisch mit dem neuen Personalausweis befindet sich im Karteninneren des eAT ein kontaktloser Chip. Auf diesem Chip sind biometrische Merkmale, wie ein Lichtbild sowie nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke, Nebenbestimmungen und die persönlichen Daten des Inhabers gespeichert. Der eAT kann deshalb als elektronischer Identitätsnachweis eingesetzt werden.

Durch einen umfangreichen Testbetrieb mit dem Softwarehersteller ist der Fachbereich Ausländer des Landratsamtes Bamberg für diese Neuerung bestens gerüstet. Jedoch weist das Landratsamt darauf hin, dass zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT mit einer produktionsbedingten Wartezeit von ca. vier Wochen zu rechnen ist, da die Karten ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Außerdem müssen wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten künftig von jedem Antragsteller (auch Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei Beantragung in allen Fällen eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung nötig.

Weitere und mehrsprachige Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de/eaufenthaltstitel. Gerne können sich Interessierte mit ihren Fragen an die Mitarbeiter des Fachbereiches Ausländer am Landratsamt Bamberg wenden, Tel.: 0951/85-314.