SPD: "Willkür und Beliebigkeit bei der Genehmigung von Mutter-Kind-Kuren in Oberfranken"
„Krankenkassen missachten Rechtsanspruch der Eltern“
Die oberfränkische SPD kritisiert die Zögerlichkeit, mit der die Regierungskoalition gegen die umstrittene Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei den Mutter/Vater-Kind-Kuren vorgeht. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Mutter-/Vater-Kind-Kuren gehen seit zwei Jahren zurück. Im Jahr 2009 sind nach Angaben der Bundesregierung die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 6,01 Prozent rückläufig gewesen. Für das Jahr 2010 sei nach vorläufigen Ergebnissen ein Ausgabenrückgang von 9,18 Prozent festzustellen.
Ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes kommt zu dem Schluss, dass Krankenkassen die Kuren nach unterschiedlichen Maßstäben bewilligen und somit insgesamt weniger Kuren genehmigt werden. „Der Bundesrechnungshof hat mit haarsträubenden Fallbeispielen schwarz auf weiß belegt, dass die Krankenkassen den Rechtsanspruch der Eltern auf Mutter/Vater-Kind-Kuren schlichtweg missachten Willkür und Beliebigkeit wird den Krankenkassen attestiert. Das darf sich der Gesetzgeber nicht bieten lassen“, meint die SPD-Bezirksvorsitzende Anette Kramme und fordert die Bundesregierung zum sofortigen Handeln auf.
„Die SPD hat während ihrer Regierungszeit Mütter/Vater-Kind-Kuren als Pflichtleistung ins Gesetz geschrieben, damit die Patienten Rechtssicherheit haben. Was viele Kassen jetzt veranstalten, ist das Gegenteil davon“, so MdB Kramme. Die Kur-Kliniken auch in der Region spüren die Folgen der willkürlichen Genehmigungspraxis inzwischen deutlich. „Einbrüche bei den Patientenzahlen sind die Folge. Das ist für viele Einrichtungen existenzbedrohend“, sagt die SPD-Bezirksvorsitzende.
Die schwarz-gelbe Koalition hat Anfang Juli einen Antrag zum Thema in den Bundestag eingebracht. Dieser bleibe jedoch, so die Opposition, weit hinter dem Notwendigen zurück. Mehr als ein Placebo-Effekt sei damit nicht zu erwarten, ist sich auch MdB Kramme sicher. „Dass Schwarz-Gelb dem Gesundheitsministerium mit ihrem Beschluss eine Berichtspflicht zum 01. April 2012 aufgibt, verkennt völlig, dass nach vier Jahren nicht gesetzeskonformer Umsetzung des Rechtsanspruches für Eltern und Kinder durch die Kassen erheblich schneller gehandelt werden müsste.“ Nur durch kurzfristig wirksames verbindliches Handeln könnte die Praxis der Krankenkassen gestoppt werden, Mutter-Vater-Kind-Kuren auch künftig als Sparstrumpf zu missbrauchen.
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