Wer hilft, dem wird geholfen! Versicherungsschutz für Pannenhelfer

Bald beginnt wieder die Reisezeit. Viele machen sich mit Kind und Kegel auf den Weg in den Urlaub. Was aber, wenn das Auto eine Panne hat, weil ein Reifen geplatzt oder das Licht ausgefallen ist? Gut, wenn sich dann jemand bereit erklärt, zu helfen. Nur was passiert, wenn der Pannenhelfer bei seiner Unterstützungsaktion einen Unfall erleidet?

Hier gilt: Wer hilft, dem wird geholfen. Die Bayerische Landesunfallkasse macht deshalb darauf aufmerksam: Private Pannenhelfer sind bei einem Unfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Und das beitragsfrei. Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse oder der Gemeindeunfallversicherungsverband, in dessen Einzugsbereich der unterstützte Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat.

„Zur Pannenhilfe zählen zum Beispiel die Hilfe beim Radwechsel, die Starthilfe mit einem Überbrückungskabel oder das Anschieben oder Abschleppen eines liegen gebliebenen Autos“, erklärt Elmar Lederer, Geschäftsführer der Bayerischen Landesunfallkasse. Nicht versichert sind jedoch Tätigkeiten, die vorrangig im eigenen Interesse des Helfers erfolgen.

Wer dem Fahrer eines gewerbsmäßig genutzten Kraftfahrzeugs hilft und dabei einen Unfall erleidet, ist über die zuständige Fach-Berufsgenossenschaft versichert.

Die Leistungen der Unfallkassen für Pannenhelfer sind die gleichen wie für Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sowie bei Berufskrankheiten sorgen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen sie zusätzlich eine Rente. Die Praxisgebühr ist in diesen Fällen nicht zu entrichten, abgerechnet wird direkt mit der Unfallkasse.

Weitere Infos unter www.bayerluk.de