Erzbischof Dr. Ludwig Schick zur Entscheidung über die PID im Bundestag

„Natürlich ist es verständlich, dass Ehepaare sich ein gesundes Kind wünschen und alles tun wollen, dass dieser Wunsch erfüllt wird. Aber es gibt Grenzen. Die entscheidende Grenze ist die Tötung bzw. das Sterbenlassen eines Menschen. Das aber ist die erste Konsequenz der PID! Wenn der Test negativ ausgefallen ist, d. h. ein krankes Kind geboren werden könnte, wird der Embryo getötet. Das darf nicht sein. Menschliches Leben ist – um Gottes willen – von Anfang an unantastbar. Und wenn der Test positiv ausgefallen ist, was geschieht mit den übrigen Embryonen?

Als eine weitere Konsequenz ergibt sich aus der PID, dass das menschliche Leben in all seinen Phasen nicht mehr absolut geschützt ist. Wenn ein Mensch im Frühstadium ausgesondert werden darf, warum nicht in anderen Phasen des Lebens, beispielsweise im Alter?

Und eine dritte Konsequenz liegt auf der Hand: Wenn ein Mensch im embryonalen Stadium getötet werden darf, weil er behindert sein könnte, werden alle Menschen mit Behinderung stigmatisiert und es wird die Frage nach ihrem Lebensrecht grundsätzlich gestellt.

Wegen dieser Konsequenzen muss die PID abgelehnt werden.

Schließlich muss bezüglich PID die Frage gestellt werden: Sollte ein Ehepaar nicht auf ein eigenes Kind verzichten, so schmerzlich das auch sein mag, wenn wegen eines genetischen Defekts ein krankes Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt zu befürchten ist? Das Recht auf ein Kind kann nicht absolut und unbegrenzt sein.“