Leserbrief: "Fragwürdige Schwerpunktsetzung"
Zum Artikel „Polizei sattelt um“ – Fränkischer Tag vom 22. Juni
Der Beitrag „Die Polizei sattelt um“ zitiert den Bußgeldkatalog, aber wichtige Tatbestände fehlen: Falschparken auf (Geh- und) Radwegen, Mißachtung der Vorfahrt des Fahrradverkehrs, Einbau von Bordsteinkanten, Ampel- und Schildermasten sowie kaum bis gar nicht passierbaren Umlaufsperren in Fahrwege des Radverkehrs, rechtswidrige Anordnungen und Verbote. Fast alle Anordnungen benutzungspflichtiger Radwege und eine Vielzahl Verbote, mit dem Fahrrad gegen die Einbahnrichtung zu fahren, fallen hierunter. Beides ist gemäß StVO an enge Einsatzgrenzen gebunden – was die Verkehrsbehörden trotz eindeutiger Rechtsprechung bis in die höchste Instanz einen feuchten Kehricht schert.
„Ihr Augenmerk wollen die beiden Radpolizisten überwiegend auf Radfahrer werfen.“ Zwar ist das Verhalten einer rücksichtslosen Minderheit unter den Pedalisten nicht zu entschuldigen. Doch die weitaus überwiegende Zahl schwerer Verkehrsunfälle mit Personenschäden wird durch Kraftfahrer/innen verursacht. Allzu oft, wenn Radler/innen zu Schaden kommen, spielt riskante Wegführung eine Rolle – so benutzungspflichtige Radwege.
„Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen“, fordert die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Dem nachzukommen, wäre dankenswerte Aufgabe der Fahrradpolizisten. Täten sie dies noch – Utopie!?! – aus dem Blickwinkel des Alltagsradlers, könnte man auf Besserung manch unsäglicher Zustände hoffen. Bislang erweckt (nicht nur) die Polizei in Bamberg den Eindruck, sie betrachte das Fahrrad als Störfaktor für ungehinderten Autoverkehr, der der Straße verwiesen werden müßte. Anders ist beispielsweise nicht zu erklären, daß sie sich dem Vernehmen nach für die Beibehaltung der Benutzungspflicht selbst gefährlichster Radwege (u. a. Regensburger Ring / Magazinstraße) einsetzt, während kaum Augenmerk auf Rad- und Fußverkehr gefährdendes Verhalten durch Autofahrer/innen geworfen wird.
Rotlichtverstöße seitens des Autoverkehrs sind übrigens an der Tagesordnung – ich beobachte täglich mehrere. Und auch, wenn der Fahrradhelm Leben retten kann, ersetzt er nicht eine sichere Verkehrsgestaltung. „Stürzen ohne Fremdeinwirkung“ dürften nicht selten schadhafte Fahrwege oder unsinnige Bordsteinkanten im Fahrweg zu Grunde liegen. Auf Kraftfahrzeuge hingegen schlägt der Radlerkopf bevorzugt auf, wenn ihm die Vorfahrt genommen wurde – was vorrangig an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten mit Radwegen geschieht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Martin-Ott-Straße 8
96049 Bamberg-Gaustadt
Tel./Fax: 0951 63575
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