Universität Bayreuth: Senat beschließt Flexibilisierung und eine auf 1 Jahr befristete Absenkung der Studiengebühren

Mit dieser Initiative sollen Restmittel abgebaut werden – Präsident Bormann: Kein grundsätzliches Abrücken von Studienbeiträgen

In seiner Sitzung am 15. Juni hat der Senat der Universität Bayreuth eine Flexibilisierung der Mittelausgaben und eine zeitlich befristete Absenkung der Studienbeiträge beschlossen. Vor dem Hintergrund des Abbaus der Restmittel, die vor allem in den ersten beiden Semestern der Erhebung von Studienbeiträgen (SS 2007, WS 2007/08) nicht ausgegeben werden konnten, haben die Präsidialkommission Studienbeiträge und die Hochschulleitung zuvor empfohlen, zum einen Maßnahmen für die Flexibilisierung der Mittelausgaben durchzuführen und zum anderen die Studienbeiträge für ein Studienjahr von 500 auf 450 Euro pro Semester und Studierendem abzusenken. Diese zeitlich befristete Verminderung wird im Wintersemester 2011/12 und im darauffolgenden Sommersemester 2012 wirksam. Danach steigen die Beiträge wieder auf 500 Euro an. An dem Einstiegsbeitrag für Erstsemester in Höhe von 300 Euro ändert sich nichts.

Der Präsident der Universität Bayreuth, Professor Dr. Rüdiger Bormann, sieht in der aktuellen Initiative kein grundsätzliches Abrücken vom System der Studienbeiträge und der Höhe von 500 Euro pro Semester. Die Studierenden leisteten einen signifikanten und kaum wegzudenkenden Beitrag, um die Qualität der Lehre an der Universität Bayreuth auf anerkannt hohem Niveau zu halten. „Dafür werden die Studienbeiträge auch in Zukunft in Höhe von 500 Euro benötigt“, so Präsident Bormann, der darin auch von den Studierenden-Ver-tretern im Senat ausdrücklich unterstützt wurde. Zugleich wären mit einer dauerhaften Absenkung Zukunftsprojekte, die darauf abzielen, die Abbrecherquote zu senken, die Betreuungsrelationen zu verbessern oder Mentoren-/Tutorenprogramme auszuweiten, nicht im vollen vorgesehenen Umfang machbar. Insbesondere in Hinblick auf den doppelten Abiturjahrgang wurde eine flexiblere Verwendung der Restmittel beschlossen, um zeitnah auf mögliche Herausforderungen reagieren zu können.

Paul Schwartz, einer der Studierenden-Vertreter im Senat, macht deutlich, dass er weiterhin auf eine adäquate Ausfinanzierung durch den Freistaat Bayern hofft, so wie es vor einem Jahr von politischer Seite signalisiert worden war.

Studienbeiträge werden – seit ihrer Einführung an der Universität Bayreuth – unter paritätischer Mitbestimmung der Studierenden für eine Verbesserung von Studium und Lehre verwendet. Derzeit werden die in einem Semester eingenommenen Studienbeiträge in vollem Umfang für diesen Zweck ausgegeben. Das war zu Beginn des Beitragssystems anders: Die jetzt beschlossene befristete Absenkung der Studienbeiträge hat zum Ziel, die Restmittel aus den ersten beiden Semestern nach Einführung der Beitragszahlungen abzubauen.

Hintergrund

Im Wintersemester 2010/11 hatten die Studierenden der Universität Bayreuth Studienbeiträge in einer Gesamthöhe von gut 2,8 Millionen Euro geleistet. Etwa 40 Prozent von ihnen sind von der Zahlung von Studienbeiträgen befreit.