Gudrun Brendel-Fischer, MdL: "Endlich können wir den Feuerwehren helfen"
Endgültige Lösung für die Fahrer der Lösch- und Einsatzfahrzeuge
„Nach dem Bundestag hat nun auch die Länderkammer der von uns immer angestrebten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt“, verkündet CSU Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer. Diese erlaubt den Ländern künftig, die so genannten ‚Feuerwehrführerscheine’ nach einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zu erteilen. „Die Ermächtigung werden wir im Landesrecht schnellstmöglich umsetzen, so dass wir noch im Herbst die ersten ‚großen Feuerwehrführerscheine’ aushändigen können“, so die Abgeordnete zum heutigen Beschluss des Bundesrates.
Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen stehen seit der Einführung der einheitlichen EU-Führerscheinklassen im Jahr 1999 zunehmend vor der Schwierigkeit, ausreichend Fahrer für die Einsatzfahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen zu finden. Bereits 2009 hatte Bayern in einem ersten Schritt eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erreicht, mit der die Länder ermächtigt wurden, eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen einzuführen. „Eine schnelle und weitergehende Regelung scheiterte damals an SPD-Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee“, weiß Gudrun Brendel-Fischer. Von der gesetzlichen Ermächtigung hatte Bayern unverzüglich Gebrauch gemacht und den so genannten „ kleinen Feuerwehrführerschein“ eingeführt. Mit ihm können auch Inhaber der Führerscheinklasse B (PKW bis maximal 3,5 Tonnen) nach einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung schwerere Einsatzfahrzeuge führen.
„Heute ist ein guter Tag für unsere Feuerwehren und Rettungsdienste. Damit stärken wir das Ehrenamt und tragen dazu bei, dass die Einsatz- und Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehren und Rettungsdienste auch in Zukunft gesichert sind“, freut sich Gudrun Brendel-Fischer.
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