Leserbrief: Fahrradunfälle in Bamberg kommen nicht von ungefähr

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Unter den Überschriften „Radfahrerin rammt Polizeiauto“ und „Radfahrer stürzt und stirbt“ berichtet die Presse über Unfälle in Stadt und Landkreis. In beiden Fällen wird die Alleinschuld den Zweiradfahrern zugesprochen. Auf der Magazinstraße war die in Bamberg nicht gerade als dem Fahrrad zugetan bekannte Polizei der Unfallgegner – und hat wohl die Pressemitteilung verfaßt. Welche Objektivität darf erwartet werden?

Laut Pressebericht war der Streifenwagen aus einer Grundstückszufahrt gekommen, hat den Radweg überquert und verkehrsbedingt teilweise auf dem Radweg angehalten. In § 10: Einfahren und Anfahren regelt die Straßenverkehrsordnung: „Wer aus einem Grundstück … auf die Straße … einfahren … will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.“ Und auch § 11: Besondere Verkehrslagen, Abs. 1, ist eindeutig: „Stockt der Verkehr, so darf … niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste.“ Der Streifenwagen hätte somit gar nicht erst auf den vorfahrtberechtigten Radweg fahren dürfen, wenn er verkehrsbedingt auf diesem halten mußte.

Natürlich kann ich nicht ausschließen, daß die Radfahrerin den Unfall hätte verhindern können. Die primären und unfallursächlichen Verstöße gegen die Verkehrsregeln jedoch gingen offenbar von der Polizei aus.

Aber auch die Straßenverkehrsbehörde darf ihre Hände nicht in Unschuld waschen. Die Stadt Bamberg hat die Gefährlichkeit des Radwegs längst eingestanden und seinen Umbau beschlossen. Doch weder stellt sie die erforderlichen Mittel zur Verfügung noch beendet sie den offensichtlich rechtswidrigen Zustand auf andere Weise, zum Beispiel durch Aufhebung der Benutzungspflicht.

Der Unfall bei Strullendorf wirft andere Fragen auf:

Der tödlich verunglückte Radfahrer ignorierte laut Presseberichts die Sperrung eines Straßenabschnitts und durchquerte einen Baustellenbereich. Die Darstellung stützt die Wertung des Unfalls als selbstverschuldet. Als Ursache des Sturzes, welcher tödliche Schädelverletzungen zur Folge hatte, wird angenommen, er sei mit seinem Rad in einer Asphaltausfräsung hängengeblieben.

Asphaltausfräsungen sind in Bamberg aber häufig nicht abgesichert. Vergleichbare Gefahrstellen bleiben über Wochen und Monate unbeachtet oder werden sogar erst geschaffen. Vermutlich ist mancher Unfall, dessen Ursache als nicht feststellbar in der Statistik festgehalten wird, auf solche oder ähnliche Gründe zurückzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Bamberg-Gaustadt