Tödliche Gefahr: Fußgänger und Radfahrer im "toten Winkel"

Kinder sind klein und deshalb besonders gefährdet. Appell an Eltern

Fußgänger und Radfahrer sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr. Besonders gefährlich sind für sie die so genannten „toten Winkel“. Das sind die Bereiche rechts, hinter oder vor einem Fahrzeug, die der Fahrer trotz vorgeschriebener zusätzlicher Außenspiegel oder Weitwinkelspiegel nicht ganz überblicken kann: In den „toten Winkeln“ ist der schwächere Verkehrsteilnehmer komplett unsichtbar. Die „toten Winkel“ gibt es an allen Fahrzeugen, besonders riskant aber sind sie bei Bussen und Lkws.

Biegt nämlich ein Bus- oder Lkw-Fahrer an einer Ampel oder Kreuzung im Vertrauen auf freie Fahrt rechts ab, kommt das rechte Hinterrad des Lkw dem Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer gefährlich nah. Das große schwere Hinterrad ist beim Abbiegen näher an der Bordsteinkante als das Vorderrad. Es kann deshalb einen anderen Verkehrsteilnehmer auch dann erfassen, wenn im Stand eigentlich noch genug Platz war zwischen ihm und dem Lkw. Die Folgen für den Menschen sind oft schwere bis tödliche Verletzungen.

Kindern den „toten Winkel“ erklären

Kinder auf dem Schul- bzw. Heimweg sind oft abgelenkt durch Gespräche oder weil sie nach der Schule hungrig oder müde sind und schnell nach Hause wollen. Sie achten dann weniger auf den Straßenverkehr. Die „toten Winkel“ sind für die Kinder besonders riskant, weil sie aufgrund ihrer geringen Größe noch leichter übersehen werden als Erwachsene.

Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. GUVV / Bayer. LUK) appellieren daher an Eltern, ihren Kindern die „toten Winkel“ an einer Ampel oder Kreuzung genau zu erklären, am besten mehrmals im zeitlichen Abstand von einigen Wochen.

Diese Punkte sind dabei wichtig:

  • Möglichst nicht neben einem Lastwagen stehen: Kinder, die an einer Kreuzung geradeaus gehen wollen, sollten sich vergewissern, dass links neben ihnen kein Lkw steht, der nach rechts abbiegen will.
  • Blickkontakt aufnehmen: Steht ein Lkw neben dem Kind, sollte dieses Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen. Nur dann ist gewährleistet, dass der Fahrer das Kind gesehen hat. Gelingt der Blickkontakt nicht, sollte das Kind warten, bis der Laster abgebogen ist, auch wenn es dadurch vielleicht eine „Grün“-Phase an der Ampel verpasst und auf die nächste warten muss.
  • Fahrradfahrer: Nicht seitlich an einem wartenden Lkw vorbeifahren, sondern sich mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand hinter den LKW stellen.

Eltern sollten ihre Kinder nicht zu früh allein mit dem Fahrrad fahren lassen: „Warten Sie die Radfahrprüfung im vierten Schuljahr ab“, rät Geschäftsführer Elmar Lederer und ergänzt, dass „Kinder sogar erst mit 14 Jahren als verkehrssichere Radfahrer gelten“.

Weitere Informationen zum sicheren Schulweg bietet die Präventionskampagne „Risiko raus!“ der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und ihrer Partner. Unter www.risiko-raus.de, Rubrik: Schüler, können Eltern zum Beispiel die kostenlose Broschüre „Sicher mit dem Rad zur Schule. Informationen für Eltern von jungen Radfahrern“ bestellen.

Der Bayer. GUVV/die Bayer. LUK sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand in Bayern. Bei ihnen sind u. a. die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige bei Arbeits-/Schul- und Wegeunfällen versichert. Bei versicherten Unfällen erhalten die Betroffenen alle notwendigen medizinischen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie gegebenenfalls auch eine Rente. Mehr Informationen unter www.bayerguvv.de.