Offener Brief: Baustellenmanagement in Bamberg

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Dem Vernehmen nach behauptet die Stadt Bamberg, ihr Baustellenmanagement hinsichtlich der Umleitung des Fahrradverkehrs inzwischen fahrradfreundlich zu gestalten. Beispiele unterschiedlicher Gewichtigkeit aus jüngster Vergangenheit und Gegenwart belegen, wie es sich tatsächlich verhält:

Vor einigen Wochen wurden Erdarbeiten im Bereich der nach langem Drängen errichteten Bordsteinabsenkung im Zuge der ausgeschilderten Fahrradroute über den Heinrich-Bosch-Steg (Konzerthalle) an der Mußstraße durchgeführt. Zwar blieb ein Großteil dieser Absenkung von der Baumaßnahme unberührt. Genau hier jedoch wurde der Lkw der ausführenden Firma abgestellt.

In der vergangenen Woche wurden die verbliebenen Asphaltierungsarbeiten im Zuge der Sanierung der Gaustadter Hauptstraße vorgenommen. Diese war deshalb, beginnend an der Friedensbrücke, auf einer Länge von etwa 400 m gesperrt. Die Umleitung war an der Friedensbrücke (Kreuzung Gaustadter Hauptstraße / Regensburger Ring / Schweinfurter Straße / Caspersmeyerstraße) über die Caspersmeyerstraße und an der Grüntalstraße über eben diese ausgeschildert – also über recht lange und heftige Steigungen. Ein Hinweis auf den am Fluß entlang führenden Leinritt für den Radverkehr fehlte. Ortsunkundige mußten somit unnötigerweise einen beschwerlichen Umweg von rund 500 m über die höchste Erhebung Gaustadts in Kauf nehmen. Da diese mangelhafte Umleitungsausweisung bereits während der vorjährigen Bauarbeiten mehrfach gerügt worden war, kann kaum noch von Nachlässigkeit die Rede sein. Vielmehr muß wohl davon ausgegangen werden, daß der Radverkehr den Verantwortlichen weitgehend gleichgültig ist.

Der gleiche Vorwurf betrifft die Tatsache, daß auch im letzten jetzt asphaltierten Bereich etliche Schachtdeckel deutlich unter Fahrbahnniveau liegen und Radfahrer/inne/n unnötige Stöße versetzen. Auch dies war bereits anläßlich der ersten Bauabschnitte der Straßensanierung bemängelt worden. Daß zudem die über die Einmündungen der Nebenstraßen führenden Regenrinnen so ausgeführt sind, daß sie nur schwer in bei Kurvenfahrt naturgemäß gegebener Schräglage überfahren werden können, sei nur nebenbei erwähnt – da gibt es durchaus noch weit problematischere Beispiele.

In den vergangenen Tagen war mehrfach der gemeinsame Geh-/Radweg des Leinritts in Höhe der Schweinfurter Straße wegen Baumpflegearbeiten gesperrt gewesen. Ein frühzeitiger Hinweis, der umwegfreies Ausweichen auf die Schweinfurter Straße ermöglicht hätte, fehlte. Die zur Absperrung eingesetzten Pylone lenkten den Verkehr auf den parallelen Fußweg unterhalb der Straße. Dieser jedoch war, obgleich der werktags schwache Fußverkehr dies durchaus zugelassen hätte, nicht für Radverkehr freigegeben.

Seit einiger Zeit ist der Rüdelweg zwischen Gangolfsweg und Oberer Königstraße, auf diesem Abschnitt gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Kraftfahrzeugverkehr, gesperrt. Ein frühzeitiger Hinweis ermöglichte, dies nicht erst am Ort der Sperrung festzustellen und ohne unnötige Umwege eine Alternativstrecke zu wählen. Doch offenbar erscheint der nicht motorisierte Verkehr den Verantwortlichen zu unbedeutend, um auch nur ein wenig Hirn zu aktivieren.

Neben einer Vielzahl weiterer Fakten zeigen die Beispiele, daß Bamberg von einer fahrradfreundlichen Einstellung noch sehr, sehr weit entfernt ist. Vor diesem Hintergrund stimmen mich auch städtische Bemühungen, für das Einkaufen per Fahrrad zu werben, wenig optimistisch. Eine reine Öffentlichkeitskampagne ohne tatsächlich spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen hatten wir erst mit „Kopf an: Motor aus“. Gerade, weil ich meine Einkäufe und andere Erledigungen weit überwiegend mit dem Fahrrad erledige, stoße ich immer wieder an hinderliche Gegebenheiten: viel zu wenige geeignete Abstellmöglichkeiten für beladene Räder und Hängergespanne, benutzungspflichtige Radwege, die nur als Zumutung zu bezeichnen (und laut Rechtslage nicht zulässig) sind, und anderes mehr. Und wie meine siebenjährige Tochter, wenn sie mich begleitet, vorschriftsmäßig auf dem Gehweg radeln soll, ist mir angesichts der Vielzahl legaler sowie illegaler, aber großzügig geduldeter Gehsteigparker und anderer Hindernisse, welche die Gehwege verstellen bzw. einengen, ohnehin ein Rätsel. Abgesehen davon, ist an Radfahren auf dem Gehweg – für Kinder, die jünger als acht Jahre sind, Pflicht!!! – bei starkem Fußverkehr ohnehin nicht zu denken.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Gaustadt