Notizen aus der Universität Bayreuth

Botanische Mittagspause

Verbringen Sie ihre Mittagspause doch mal anders! Jeden Mittwoch im Mai und Juni werden die Besucher bei einem halbstündigen Spaziergang zu aktuellen Besonderheiten im Ökologisch-Botanischen Garten der Universität Bayreuth geführt. Am Mittwoch, 11. Mai, ab 12 Uhr c. t. findet im Rahmen dieser Veranstaltung eine Kurzführung unter dem Motto „Botanische Mittagspause im Ökologisch-Botanischen Garten“ statt. Treffpunkt ist der Eingang des Gartens.

Kolloquium des Sonderforschungsbereichs 840

Im Rahmen eines vom Sonderforschungsbereich 840 veranstalteten Kolloquium referiert am Montag, 9. Mai, ab 17 Uhr s. t. Professor Todd Squires von der University of California in Santa Barbara über “Interfacial rheology of lipid monolayer meso structures” im Gebäude NW II, Hörsaal H 16.

Anorganisch-Chemisches Kolloquium: Von süßem Glucinium

Dr. Florian Kraus ist Mitglied der Arbeitsgruppe Fluorchemie im Department Chemie an der TU München und wird bei einem Anorganisch-Chemisches Kolloquium am Dienstag, 10. Mai, 16 Uhr c. t. über „Von süßem Glucinium, edlem Silber und himmlischen HEXen“ im Gebäude NW I, Hörsaal H 11 sprechen.

Physikalisches Kolloquium: Licht-Materie-Wechselwirkung

Am Dienstag, 10. Mai erläutert ab 18 Uhr bei einem Physikalischen Kolloquium Privatdozent Dr. Stephan Reitzenstein von der Universität Würzburg „Licht-Materie-Wechselwirkung in Quantenpunkt-Mikroesonatoren und deren Anwendung in nichtklassischen Lichtquellen“ im Gebäude NW II, Hörsaal H 19.

Ethnologisches Kolloquium: Prayer – anything but religion?

Im Rahmen eines Ethnologischen Kolloquiums berichtet Gulmira Aldakeeva am Dienstag, 10. Mai, ab 19.30 Uhr über „Prayer – anything but religion? Accounts from Hausaland” im Iwalewa-Haus.

Bayreuther Kolloquium Religionsforschung: Wer hat ein Recht zu leben?

Das Bayreuther Kolloquium Religionsforschung will neuere Ansätze religionswissenschaftlicher, religionssoziologischer und angrenzender
empirischer Forschung der Fachöffentlichkeit vorstellen. Die Veranstaltung dient dazu, Forschung an der Universität Bayreuth
darzustellen und ins Gespräch mit geladenen externen Forscherkollegen zu bringen. Dazu werden sowohl laufende Arbeiten Bayreuther Wissenschaftler präsentiert als auch externe Kollegen aus dem In- und Ausland zu Vorträgen eingeladen. Die Kolloquien sind universitätsöffentlich.

Am Mittwoch, 11. Mai, ab 18 Uhr s. t. wird im Rahmen dieser Veranstaltung Dr. Sigrid Graumann aus Oldenburg über „Wer hat ein Recht zu leben? Die Konstitution sozialer Personen am Lebensbeginn“ im H 27, Gebäude GW II referieren.

Ringvorlesung: Instrumente zum Verbraucherrecht

Wer informiert ist, handelt richtig. Diesen schlichten Satz würde Professor Dr. Martin Schmidt-Kessel, Inhaber des Lehrstuhls für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth, keinesfalls unbesehen unterschreiben. Er sagt: „Das Informationsmodell im Verbraucherschutz ist ausgereizt, wenn nicht sogar schon überreizt.“ Dies wird auch im Rahmen einer öffentlichen Ringvorlesung deutlich, die unter dem Motto „Instrumente des Verbraucherrechts während des Sommersemesters an der Universität Bayreuth stattfindet.

Im Bemühen um den Schutz von Kapitalanlegern sieht Professor Schmidt-Kessel geradezu ein Paradebeispiel für verfehlte Deregulierung. „Viele Geschäfte mit hohem Risiko waren noch vor ein paar Jahren Verbrauchern und Privatanlegern gar nicht zugänglich.“ Das hat sich nicht zuletzt mit der veränderten Verbraucherschutz-Philosophie, ein informierter Verbraucher werde zwangsläufig richtig entscheiden, geändert. So schön diese Theorie klingt, so weit ist sie in vielen Fällen von der Praxis entfernt: „Information als Schutz des Verbrauchers funktioniert beileibe nicht immer. Manchmal schadet sie sogar mehr als sie nutzt“, sagt der Verbraucherrechtsexperte der Universität Bayreuth. „Beipackzettel“ bei Finanzprodukten hin, obligatorische Beratungsprotokolle her – dass schlicht die Information nicht richtig ist oder beim Anleger nicht richtig ankommt, ist und bleibt ein Fehler im System des Anlegerschutzes.

Übrigens: Das Informationsmodell funktioniert nicht nur beim Anlegerschutz nicht reibungslos. Auch im Lebensmittelrecht sind die Grenzen nach Meinung von Professor Schmidt-Kessel sehr schnell erreicht. Lebensmittelhersteller, die sich an geltende Informationspflichten halten, mögen gegenüber den Aufsichtsbehörden eine weiße Weste haben. „Im Verhältnis zu den Verbrauchern ist das allerdings ein trügerische Sicherheit“, sagt Professor Schmidt-Kessel. Verbraucher reagierten zu recht allergisch darauf, wenn ihnen bayerische Eier verkauft werden, die nicht aus Bayern stammen sondern nur in Bayern verpackt wurden. Und dass Klonfleisch lebensmittelrechtlich nicht gekennzeichnet werden muss, verdirbt vielen den Appetit. Professor Schmidt-Kessel streitet auch an dieser Stelle für eine stärkere Position des Konsumenten: „Wenn die Erwartungen des Verbrauchers weiter gehen als es die geltenden Informationspflichten vorsehen, ist der Hersteller nicht aus dem Schneider.“

Einen konkreten Ansatz, wie Verbraucherschutz besser funktionieren kann, hat Professor Schmidt-Kessel bei Finanzprodukte bereits in die öffentliche Diskussion eingebracht. In einer Standardisierung der Produkte sieht er den Schlüssel. Standardisierte Produkte wären bei weitem weniger erklärungsbedürftig und dienten zugleich als Orientierungshilfe. „Berater müssten dann nicht mehr hochkomplexe Zusammenhänge erläutern, sondern könnten sich auf die Abweichung eines Finanzproduktes hinsichtlich der Chancen und Risiken gegenüber dem Standard konzentrieren.“ Weniger Informationsaufwand für die Berater und für den Anleger eine sogar in Prozentzahlen quantifizierbare Chancen-/Risiko-Abweichung: Anlegerschutz geht also besser.

Der nächste Schritt zu mehr Sicherheit wäre indes ein großer. Wenn Beratung und Verkauf in der Finanzbranche entflochten wären, wären zugleich die Interessenkonflikte der Berater gelöst. Unabhängige Berater verfahren bereits nach diesem Prinzip und kassieren dafür Honorar. Der springende Punkt dabei: Diese Art der unbeeinflussten Beratung lohnt sich für Berater nur bei größeren Finanzvolumina. „Bei den kleinen Anlegern rechnet sich das für die Berater nicht“, sagt Professor Schmidt-Kessel. Und das bedeutet auch: „Die Vermutung liegt nahe, dass viele Finanzprodukte, auf die Kleinanleger setzen, nicht oder nicht optimal zu ihnen passen.“

Den zweiten Termin der Ringvorlesung wird Profesor Dr. Hinnerk Wissmann am Donnerstag, 12. Mai, ab 18 Uhr c. t. im Hörsaal 34, Gebäude Angewandte Informatik, bestreiten. Das Thema seines Vortrags lautet „Verbraucherschutz durch staatliche Regulierung – Aufgaben der intradisziplinären Systembildung“.

SFB 840-Kolloquim

Am Montag, 16. Mai, ab 17 Uhr s. t., referiert im Rahmen eines vom Sonderforschungsbereich 840 organisierten Kolloquiums Professor Dr. Manfred Wilhelm vom Institute of Technical Chemistry and Polymer Chemistry, KIT Karlsruhe über „New developments of the mechanical chracterization of polymers” im Gebäude NW II, Hörsaal H 16.