Fall zu Guttenberg: Kommission legt ihren Abschlussbericht vor
„Vorwurf eines vorsätzlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens berechtigt“
Die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth hat ihre Arbeit abgeschlossen. Ihr Bericht, der auf gut 40 Seiten und in mehreren Anlagen die Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit der Doktorarbeit von Karl Theodor Freiherr zu Guttenberg aufarbeitet, liegt jetzt der Hochschulleitung der Universität Bayreuth vor.
Die Kommission, die die Doktorarbeit von Herrn zu Guttenberg in den vergangenen knapp drei Monaten geprüft hat, kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf eines vorsätzlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens berechtigt ist. Wörtlich heißt es: „Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.“
Über die ganze Arbeit verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien. Besonders deutlich lasse sich dies anhand der verwendeten Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages veranschaulichen. Herr zu Guttenberg habe sich immer wieder die Autorschaft angemaßt, was bewusstes Vorgehen voraussetzt. Dafür sprächen eine Vielzahl von Indizien – etwa Umformulierungen der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen sowie einzelne Auslassungen.
Die Kommission hat im Fall zu Guttenberg auch das konkrete Promotionsverfahren untersucht und eine Mitverantwortung des Doktorvaters und des Zweitgutachters für das wissenschaftliche Fehlverhalten von Herrn zu Guttenberg verneint. Sie stellt allerdings fest, dass die Benotung der Doktorarbeit mit dem Prädikat „summa cum laude“ einer ausführlicheren Begründung bedurft hätte. Die Gutachten gäben nicht genügend Aufschluss darüber, welches die hervorstechenden Thesen oder die besonderen Ergebnisse der Arbeit seien, derentwegen die Vergabe der Höchstnote gerechtfertigt erschien.
Die Kommission hat der Hochschulleitung der Universität Bayreuth zudem Empfehlungen übermittelt, wie die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden weiter verbessert werden kann. Sie hat bei ihrer Arbeit insgesamt die „Regeln zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Bayreuth“ angewandt, die den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) entsprechen.
Die Kommission weist darauf hin, dass Herr zu Guttenberg mit seiner Zustimmung zur Veröffentlichung des Berichts einen „entgegenkommenden Verzicht auf seine Persönlichkeitsrechte im Interesse der Aufklärung des Sachverhalts zum Schutze des Ansehens der Universität Bayreuth“ geleistet hat.
Im Rahmen einer Pressekonferenz, die am Mittwoch, 11. Mai, ab 11.30 Uhr im Senatssaal der Universität Bayreuth (Gebäude Zentrale Verwaltung) stattfinden wird, werden der Präsident der Universität Bayreuth, Professor Dr. Rüdiger Bormann, der Vorsitzende der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“, Professor Dr. Stephan Rixen, sowie der Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Professor Dr. Markus Möstl, über die Arbeit der Kommission berichten. Die Universität Bayreuth wird den endgültigen Bericht am Mittwoch, 11. Mai, vollständig im Internet veröffentlichen (www.uni-bayreuth.de).
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