Ladenöffnungszeiten am Muttertag
Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadschlG)
Laut Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 01.04.2011 dürfen alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden am Sonntag, 8. Mai 2011 (Muttertag) in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr zum Zwecke des Verkaufs von Blumen geöffnet sein.
Die Gesamtöffnungszeit darf einschließlich der nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 21. Dezember 1957 (BGBl I S. 1881), zuletzt geändert am 30.07.1996 (BGBl S. 1186), zugelassenen Verkaufszeit vier Stunden nicht überschreiten.
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