Verbraucherschutz: Information allein genügt nicht
Professor Schmidt-Kessel plädiert für eine stärkere Position des Verbrauchers – Ringvorlesung im Sommersemester
Wer informiert ist, handelt richtig. Diesen schlichten Satz würde Professor Dr. Martin Schmidt-Kessel, Inhaber des Lehrstuhls für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth, keinesfalls unbesehen unterschreiben. Er sagt: „Das Informationsmodell im Verbraucherschutz ist ausgereizt, wenn nicht sogar schon überreizt.“ Dies wird auch im Rahmen einer öffentlichen Ringvorlesung deutlich, die unter dem Motto „Instrumente des Verbraucherrechts“ während des Sommersemesters an der Universität Bayreuth stattfindet.
Im Bemühen um den Schutz von Kapitalanlegern sieht Professor Schmidt-Kessel geradezu ein Paradebeispiel für verfehlte Deregulierung. „Viele Geschäfte mit hohem Risiko waren noch vor ein paar Jahren Verbrauchern und Privatanlegern gar nicht zugänglich.“ Das hat sich nicht zuletzt mit der veränderten Verbraucherschutz-Philosophie, ein informierter Verbraucher werde zwangsläufig richtig entscheiden, geändert. So schön diese Theorie klingt, so weit ist sie in vielen Fällen von der Praxis entfernt: „Information als Schutz des Verbrauchers funktioniert beileibe nicht immer. Manchmal schadet sie sogar mehr als sie nutzt“, sagt der Verbraucherrechtsexperte der Universität Bayreuth. „Beipackzettel“ bei Finanzprodukten hin, obligatorische Beratungsprotokolle her – dass schlicht die Information nicht richtig ist oder beim Anleger nicht richtig ankommt, ist und bleibt ein Fehler im System des Anlegerschutzes.
Übrigens: Das Informationsmodell funktioniert nicht nur beim Anlegerschutz nicht reibungslos. Auch im Lebensmittelrecht sind die Grenzen nach Meinung von Professor Schmidt-Kessel sehr schnell erreicht. Lebensmittelhersteller, die sich an geltende Informationspflichten halten, mögen gegenüber den Aufsichtsbehörden eine weiße Weste haben. „Im Verhältnis zu den Verbrauchern ist das allerdings eine trügerische Sicherheit“, sagt Professor Schmidt-Kessel. Verbraucher reagierten zu recht allergisch darauf, wenn ihnen bayerische Eier verkauft werden, die nicht aus Bayern stammen sondern nur in Bayern verpackt wurden. Und dass Klonfleisch lebensmittelrechtlich nicht gekennzeichnet werden muss, verdirbt vielen den Appetit. Professor Schmidt-Kessel sieht auch an dieser Stelle für eine stärkere Position des Konsumenten: „Wenn die Erwartungen des Verbrauchers weiter gehen als es die geltenden Informationspflichten vorsehen, ist der Hersteller nicht aus dem Schneider.“
Einen konkreten Ansatz, wie Verbraucherschutz besser funktionieren kann, hat Professor Schmidt-Kessel bei Finanzprodukte bereits in die öffentliche Diskussion eingebracht. In einer Standardisierung der Produkte sieht er den Schlüssel. Standardisierte Produkte wären bei weitem weniger erklärungsbedürftig und dienten zugleich als Orientierungshilfe. „Berater müssten dann weniger hochkomplexe Zusammenhänge erläutern, sondern könnten sich auf die Abweichung eines Finanzproduktes hinsichtlich der Chancen und Risiken gegenüber dem Standard konzentrieren.“ Weniger Informationsaufwand für die Berater und für den Anleger eine sogar in Prozentzahlen quantifizierbare Chancen-/Risiko-Abweichung: Anlegerschutz geht also besser.
Der nächste Schritt zu mehr Sicherheit wäre indes ein großer. Wenn Beratung und Verkauf in der Finanzbranche entflochten wären, wären zugleich die Interessenkonflikte der Berater gelöst. Unabhängige Berater verfahren bereits nach diesem Prinzip und kassieren dafür Honorar. Der springende Punkt dabei: Diese Art der unbeeinflussten Beratung lohnt sich für Berater nur bei größeren Finanzvolumina. „Bei den kleinen Anlegern rechnet sich das für die Berater nicht“, sagt Professor Schmidt-Kessel. Und das bedeutet auch: „Die Vermutung liegt nahe, dass viele Finanzprodukte, auf die Kleinanleger setzen, nicht oder nicht optimal zu ihnen passen.“
Termine der Ringvorlesung:
Donnerstag, 5. Mai, 18 Uhr ct, Hörsaal 34, Gebäude Angewandte Informatik: Professor Dr. Martin Schmidt-Kessel zum Thema „Instrumente des Verbraucherrechts – eine Einführung“.
Donnerstag, 12. Mai, 18 Uhr ct, Hörsaal 34, Gebäude Angewandte Informatik: Profesor Dr. Hinnerk Wissmann zum Thema „Verbraucherschutz durch staatliche Regulierung – Aufgaben der intradisziplinären Systembildung“.
Dienstag, 17. Mai, 18 Uhr ct, Hörsaal 34, Gebäude Angewandte Informatik: Professor Dr. Stefan Napel zum Thema „Qualitätsmindeststandards – Eine wettbewerbsökonomische Perspektive“.
Mittwoch, 25. Mai, 18 Uhr ct, Hörsaal 33, Gebäude Angewandte Informatik: Professor Dr. Kay Windthorst zum Thema „Die Vielfalt der Verbraucherschutzinstrumente im Telekommunikationsrecht“.
Dienstag, 31. Mai, 18 Uhr ct, Hörsaal 34, Gebäude Angewandte Informatik: Professor Dr. Stephan Rixen zum Thema „Der kranke Konsument: Verbraucherschutz durch Gesundheits(sozial)recht zwischen Paternalismus und Empowerment“.
Donnerstag, 9. Juni , 18 Uhr ct, Hörsaal 34, Gebäude Angewandte Informatik: Professor Dr. Stefan Leible zum Thema „Die internationale Dimension des zivilrechtlichen Verbraucherschutzes“.
Donnerstag, 16. Juni, 18 Uhr ct, Hörsaal 34, Gebäude Angewandte Informatik: Professor Dr. Klaus Schäfer zum Thema „Finanzkrise und Anlegerschutz: Innovation versus Regulierung“.
Dienstag, 21. Juni, 18 Uhr ct, Hörsaal 34 , Gebäude Angewandte Informatik: Professor Dr. Jörg Gundel zum Thema „Verbraucherschutz im Energiesektor“.
Donnerstag, 30. Juni, 18 Uhr ct, Hörsaal 34, Gebäude Angewandte Informatik: Professor Dr. Ansgar Ohly, LL.M, zum Thema „Ist der Konkurrent der beste Verbraucherschützer? Grund und Reichweite des lauterkeitsrechtlichen Verbraucherschutzes“.
Donnerstag, 7. Juli, 18 Uhr ct, Hörsaal 34, Gebäude Angewandte Informatik: Professor em. Dr. Volker Emmerich zum Thema „Rückvergütungen bei der Anlageberatung insbesondere durch Banken – Qualitätsdefizit durch Interessenkonflikte (in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Bankrecht und Bankpolitik)“.
Donnerstag, 14. Juli, 18 Uhr ct, Hörsaal 34, Gebäude Angewandte Informatik: Professor Dr. Nikolaus Bosch zum Thema „Strafrecht – Ein Instrument des Verbraucherschutzrechts?“.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter
www.zivilrecht9.uni-bayreuth.de
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