Bauvorhaben eines Schweinemastbetriebes in Bräuningshof

Mitteilung des Forchheimer Landratsamtes

Seit einigen Jahren plant ein Landwirt aus Bräuningshof, zwischenzeitlich zusammen mit seinem Sohn als Betriebsnachfolger den Neubau eines Schweinezuchtstalles, Ferkelaufzuchtstalles mit Schweinemaststall und zwei Güllebehältern auf einem Standort zwischen den Orten Bräuningshof und Igelsdorf. Igelsdorf ist ein Stadtteil der Stadt Baiersdorf. Der geplante Tierbestand umfasst 160 produktive Zuchtsauen mit der entsprechenden Ferkelaufzucht und 900 Mastplätze.

Das Landratsamt Forchheim hat nun den Bauherrn mitgeteilt, dass es beabsichtige den eingereichten Bauantrag abzulehnen. Die Antragsteller werden damit vor Erlass des Ablehnungsbescheids angehört.

Wegen einiger Eingaben waren die Bauakten zuletzt bei der Obersten Baubehörde im Bayer. Innenministerium. Das Landratsamt hatte der Obersten Baubehörde über seine beabsichtigte Entscheidung berichtet. Der Bayer. Staatsminister des Inneren Joachim Herrmann beantwortete vor kurzem die Eingaben.

Die Stadt Baiersdorf stellt zurzeit den Bebauungsplan „Am Sonnenhügel“ auf, der ein allgemeines Wohngebiet am südlichen Ortsrand von Igelsdorf und damit in Richtung des Baugrundstücks vorsieht. Bei Realisierung dieser Planung wird der Mindestabstand zwischen den vorgesehenen Wohnbauflächen und dem Emissionsschwerpunkt des Schweinestalls deutlich unterschritten. Der Abstand zwischen den vorgesehenen Wohnbauflächen und dem Emissionsschwerpunkt beträgt 83 m.

Das Landratsamt hat – so Innenminister Joachim Herrmann – zu prüfen, ob diese kommunale Planung so „hinreichend konkretisiert“ ist, dass sie im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung einem landwirtschaftlich privilegierten Vorhaben entgegengehalten werden kann. Auch muss es sich um eine „ernsthafte Planung“ handeln. Es darf nach der Rechtsprechung keine sog. reine Verhinderungsplanung betrieben werden. Das Landratsamt hat sich davon überzeugt, dass die Bauleitplanung der Stadt Baiersdorf hinreichend konkretisiert und ernsthaft ist.

Die Gemeinde Langensendelbach hat ihr erforderliches gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag verweigert.

Der dem Landwirt erteilte bauplanungsrechtliche Vorbescheid aus dem Jahr 2006 hat keine Bindungswirkung mehr, da seine Geltungsdauer nach der jüngsten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vor Einreichung des Bauantrags abgelaufen war. Dieser Vorbescheid hielt der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung in drei Klageverfahren stand.

Weiterhin soll der eingereichte Bauantrag abgelehnt werden, weil die Antragsteller die erforderlichen Flächennachweise noch nicht erbracht haben. Es ist der Erwerb oder die Zupacht ausreichender landwirtschaftlicher Flächen nachzuweisen, sodass das für die Tierhaltung erforderliche Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann. Es ist weiterhin der Nachweis zu erbringen, dass die notwendige Gülleausbringfläche vorhanden ist.