Wildschäden im Wald anmelden
Wildschäden im Wald können zweimal jährlich angemeldet werden. Nur innerhalb dieses halbjährigen Zeitraums können Schäden geltend gemacht werden. Da die Verbissschäden wesentlich im Winter entstehen, kommen dem Frühjahrsmeldetermin eine besondere Bedeutung zu: Der Anspruch auf Ersatz der winterlichen Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Flächen erlischt, wenn er nicht bis zum 1. Mai bei der zuständigen Gemeinde angemeldet wird.
Da der Ersatz von Verbissschäden im Wald ohnehin ein recht schwieriges Unterfangen ist, sollte der Waldeigentümer zumindest die formalen Rahmenbedingungen beachten, um nicht schon hier zu scheitern.
Der Ökologische Jagdverein Bayern setzt sich für eine Bejagung ein, die die Verjüngung des Wald – wie im Gesetzt gefordert – wesentlich ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht. Das Anmelden von Wildschäden am Wald ist eine gute Möglichkeit für Waldbesitzer einen zusätzlichen Impuls hin zu einer waldfreundlichen Bejagung zu geben.
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