MdB Anette Kramme: "Gründungszuschuss künftig keine Pflichtleistung mehr"

Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Anette Kramme (SPD) warnt vor den geplanten Änderungen beim Gründungszuschuss für Arbeitslose. Dieser soll von einer Pflichtleistung in eine Ermessungsleistung umgewandelt werden. „Damit kann vor Ort entschieden werden, wer die Förderung erhält oder nicht“, erklärt die Abgeordnete.

„Wenn man den Arbeitsagenturen gleichzeitig die Mittel zur Eingliederung kürzt, hat das die faktische Abschaffung der Förderung zur Folge. Denn der Entscheidungsspielraum der Jobcenter wird dadurch fast zwangsweise zu einer Entscheidung zum Nein. Der Bundesregierung geht es nicht darum, Chancen zu eröffnen, sondern kurzfristig Geld zu sparen“, so Kramme. Aktuell erhalten rund 360 Personen im Arbeitsagenturbezirk Bayreuth einen Gründungszuschuss.

Für das Jahr 2011 wurden den Jobcentern in Stadt und Landkreis Bayreuth bereits die finanziellen Mittel für die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen massiv gekürzt. „Nun fallen dem Sparkurs der schwarz-gelben Bundesregierung auch noch die Rechtsansprüche der Arbeitslosen auf finanzielle Unterstützung bei der Existenzgründung zum Opfer“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete. „Es wird künftig immer schwerer werden, die Menschen auf ihrem Weg zurück in Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.“