Karl-Theodor zu Guttenberg stimmt einer Veröffentlichung des Kommissionsberichts zu
Die Anwälte von Karl-Theodor zu Guttenberg haben der Universität Bayreuth heute mitgeteilt, dass Herr zu Guttenberg keine Vorbehalte mehr gegen eine Veröffentlichung der Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission für die Selbstkontrolle der Wissenschaft geltend macht. Der Präsident der Universität Bayreuth, Professor Dr. Rüdiger Bormann, begrüßt diese Entscheidung. „Dies versetzt uns in die Lage, die Öffentlichkeit und insbesondere die Wissenschaft umfassend zu informieren und das Verfahren transparent darzustellen“, so Professor Dr. Bormann.
Herr zu Guttenberg hat gemäß den Vorgaben des Prüfverfahrens noch bis zum 26. April Gelegenheit, zu dem möglichen Ergebnis des Kommissionsberichts Stellung zu nehmen. Sobald diese Stellungnahme vorliegt, wird sie in den Abschlussbericht der Kommission eingearbeitet. Der Kommissionsbericht wird dementsprechend frühestens Ende April fertiggestellt sein und an die Hochschulleitung übergeben. Das Gremium wird den Bericht voraussichtlich Anfang Mai beraten, Konsequenzen beschließen und veröffentlichen.
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